14 Monate Gefängnis ohne Bewährung: Hamburger Amtsgericht verurteilt den 61-jährigen Sprayer "Oz" wegen Sachbeschädigung.von KAI VON APPEN

Noch zuversichtlich: Anwalt Beuth (links) und "Oz" auf dem Weg ins Gericht. Bild:
HAMBURG taz | "Oz" muss für 14 Monate ins Gefängnis. Am Freitag verurteilte die Amtsrichterin Birgit Valenta den 61-jährigen Street-Art-Künstler Walter Fischer wegen Sprühens im öffentlichen Raum in elf Fällen. "Wir durften uns schön anhören, wie schön das alles ist, was er macht", sagte Valenta, "worüber wir uns hier aber unterhalten haben, sind Sachbeschädigungen."
Elf Fälle in den vergangenen vier Jahren hatte die Staatsanwalt akribisch aufgelistet, um den bereits mehrfach verurteilten Sprayer erneut vor den Kadi zerren zu können. Sie warf Fischer vor, Tags - also seine unterschriftenartigen Kürzel -, Smileys und Kringel meist auf bereits beschmierte Verteilerkästen, Mülleimer, Brückenpfeiler oder auch Rückseiten von Verkehrsschildern gesprüht zu haben.
Zudem soll er an eine Säule des Tourismus-Aushängeschildes Alsterarkaden wasserseitig fünf Spiralen gemalt haben, die freilich von Land aus nur mit dem Fernglas zu erspähen sind.
Angeklagt war zunächst auch, "Oz" habe eine zerbrochene Gehwegplatte mit Kreide verunstaltet. Geahndet wurde stattdessen, dass Fischer im Stadtteil Altona die Betonwand eines verwahrlosten Weltkriegsbunkers mit einer Wandbemalung versah - sehr zur Freunde diverser Anwohner, die ihn bei der Malerarbeit mit Würstchen versorgten.
Unter Hinweis auf Grundgesetz und höchstrichterliche Rechtssprechung hatten Fischers Verteidiger Andreas Beuth und Martin Kowalske auf eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Eigentumsrecht hingearbeitet. Für Richterin Valenta kam derlei aber nicht infrage: Es gebe nun mal das Graffiti-Gesetz, "und das kommt nicht von einem Diktator oder Medienboss, sondern vom Bundestag", führte sie aus.
Es sei nicht vertretbar, wenn jemand einerseits sage: "das passt mir, die Unterstützung nehme ich an", so Valenta mit Blick auf Fischers Bezug von Hartz-IV-Leistungen, "anderseits: das passt mir nicht, da halt ich mich nicht dran".
Sie selbst wisse nicht, ob die "Oz"-Sprayereien Kunst seien, "das ist mir auch egal - Kunst ist Wertungssache", sagte Valenta. "Doch wenn Kunst die Eigentumsrechte verdrängen dürfte, dürften Eigentümer sie nicht einmal mehr entfernen." Und sie wisse eben auch nicht, was die Oz-Anhänger sagen würden, sprühte irgendwer überall "NPD" hin. Die Verteidigung hat Rechtsmittel angekündigt. KVA
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Leserkommentare
24.03.2012 13:51 | dr dom
ok, dann müssen aber auch erstmal alle autofahrer in den knast, durch die abgase werden nicht nur gebäude beschädigt -->sac ...
24.03.2012 13:51 | Franz J.
Ein richtiges Urteil mit sinnvoller und sehr gut nachvollziehbarer Begründung -- zumindest lassen die zitierten Stellen dar ...
24.03.2012 13:51 | Picho
Endlich! Ich hoffe, dass das Urteil Vorbildcharakter hat. Kann dieses Geschmiere meinen ausländischen Gästen kaum als Kalli ...