Lage von Geflüchteten in Griechenland: Gericht blockt Abschiebung

Unter bestimmten Umständen dürfen Geflüchtete nicht nach Griechenland abgeschoben werden, so das OVG Münster. Ihnen drohe unmenschliche Behandlung.

Geflüchtete nach der Ankunft auf dem griechischen Festland - Frauen und Kinder, im Hintergrund eine Fähre

Geflüchtete nach der Ankunft auf dem griechischen Festland Foto: Costas Baltas/reuters

MÜNSTER dpa | Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitgeteilt.

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und eines Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden.

Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf in der Vorinstanz aber sieht das OVG die Gefahr, „dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können“, heißt es in der Mitteilung.

Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Klägern die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, heißt es zur Begründung. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit.

Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in Griechenland obdachlos. Die Coronapandemie und die Auswirkungen auf den Tourismus habe erhebliche Folgen für die Wirtschaftslage des Landes, so das OVG, das keine Revision zugelassen hat. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

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