Landgericht Düsseldorf bestätigt: Raucher muss raus

Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof zu.

Darauf erstmal ne Frustkippe? Friedhelm Adolfs. Bild: dpa

DÜSSELDORF afp | Der rauchende Mieter Friedhelm Adolfs muss nach dem Willen des Landgerichts Düsseldorf seine Wohnung räumen. Das Gericht bestätigte am Donnerstag in zweiter Instanz das Räumungsurteil gegen den Rentner, dessen Fall seit Monaten bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge muss der langjährige Mieter bis zum Jahresende aus seiner Wohnung ausgezogen sein. (Az. 21 S 240/13)

Das Gericht befand, Rauchen eines Mieters in seiner Wohnung stelle für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und könne dementsprechend weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Adolfs habe jedoch einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begangen: Der Rentner habe nicht versucht zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe.

Die Zivilkammer war nach der Beweisaufnahme zudem davon überzeugt, dass die Vermieterin den Rentner mündlich im Jahr 2012 mehrfach abgemahnt hatte. Bei der Bemessung der vergleichsweise langen Räumungsfrist berücksichtigte das Gericht, dass Adolfs bereits seit rund 40 Jahren in der Wohnung lebt.

Das Landgericht ließ allerdings die Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu. Damit wollen die Richter eine grundsätzliche Klärung der Frage ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können.

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