Landgericht entscheidet: "Weser-Kurier" ist kein Konzern

Die Verlegerfamilien des "Weser-Kuriers" beherrschen den Verlag nicht, urteilt das Landesarbeitsgericht. Und mit seinen Sub-Firmen bilde der WK keinen Konzern

Betriebsräte haben am Weser Kurier einiges auszusetzen, wie sie hier am 1. Mai 2007 demonstrieren. Bild: kawe

Wochenlang haben ein Dutzend Anwälte und Richter gestritten, neun Parteien sind vor Gericht aufmarschiert, mehrere Ordner an Schriftsätzen eingereicht worden. Das Ergebnis des komplizierten Rechtsstreits verkündete jetzt der Landesarbeitsrichter Michael Grauvogel: Danacg ist der Weser-Kurier kein Konzern. Jedenfalls hätten die MitarbeiterInnen, die in den vergangenen Jahren auf immer mehr Firmen verteilt wurden, nicht das Recht, über einen Konzernbetriebsrat ihre Interessen gebündelt vertreten zu lassen. Der Versuch, einen solchen Konzernbetriebsrat zu bilden, sei „rechtsunwirksam“, urteilte das Landesarbeitsgericht und hob damit einen gegenteiligen Spruch des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf.

Jürgen Maly, Arbeitsrechtler und Vertreter der Betriebsrats-Seite, ist stocksauer. „Hier tritt ein Unternehmen, das den Tendenzschutz des Artikels 5 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nimmt, das Koalitionsrecht aus Artikel 9 des Grundgesetzes mit Füßen“, sagt er. Seit Jahren verfolge der Weser-Kurier die Politik, das Unternehmen zu zergliedern, offensichtlich habe „der Hackmack-Meyer-Konzern“, zu dem der Weser-Kurier-Verlag gehöre, „Angst davor, mit kompetenten Belegschaftsvertretungen zusammenzuarbeiten“.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es in dem Verfahren um Rechtsfragen gehe, die das Bundesarbeitsgericht endgültig bewerten müsse.

Etwa um die Frage, ob ein Tochter-Unternehmen, an dem die Mutter 50 Prozent hält, als „beherrscht“ gelten kann und zum Konzern gehört oder nicht. Auf jeden Fall, sagt Maly, der dafür auch in Bremen andere Beispiele anführte. So automatisch aber nicht, konterte Richter Grauvogel.

Vor allem aber war vor Gericht umstritten, ob die „Verlegerfamilien“ Hackmack und Meyer, die firmenrechtlich als Hackmack-Meyer KG handeln, ihre Tochterfirma Bremer Tageszeitungs-AG (BTAG), in der der Weser-Kurier erscheint, beherrschen oder nicht. Wer die Geschichte des Weser-Kuriers kennt, weiß, dass dem so ist. Der Streit der Verlegerfamilien führte immer wieder zu Turbulenzen in der Verlagsleitung des Weser-Kuriers. Aber auf dem Papier steht eine „Entherrschungsklausel“, und danach wäre der Vorstandsvorsitzende Ulrich Hackmack unabhängig davon, was die Verlegerfamilien Hackmack und Meyer wollen. Und da die Betriebsräte keine Beschlussprotokolle der Hackmack-Meyer KG über den Weser-Kurier vorlegen konnten, war für das Gericht die Abhängigkeit nicht nachgewiesen.

Wobei diese KG sich, so jedenfalls der Anwalt Maly, völlig zu Unrecht KG nenne: Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Kommanditisten nicht freigestellt von der Haftung, sondern im Gegenteil – sie stellen den „persönlich haftenden Gesellschafter“ in der Satzung frei von möglichen Verlusten. Wenn die Kommanditisten aber im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften für das Ergebnis des Weser-Kuriers, dann wäre es um so unglaubwürdiger, wenn sie auf die direkte Einflussnahme auf die Geschäfte der Zeitung verzichten würden.

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes hat die Verlagsleitung nun Zeit bis zu einer eventuell anders lautenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, um das Unternehmen weiter zu filettieren.

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