Lebenspartner dürfen im Pfarrhaus wohnen: Wider den „Schöpfungswillen Gottes“

Die Synode der Evangelischen Kirche Sachsens hat entschieden: PartnerInnen von homosexuellen PfarrerInnen dürfen im Ausnahmefall unter dem Kirchendach leben.

Der Regenbogen gilt als Symbol der Homosexuellen. Bild: ap

DRESDEN taz | Im Einzelfall dürfen in sächsischen Pfarrhäusern auch homosexuelle PfarrerInnen mit ihren Partnern zusammenleben. Auf diesen Kompromiss einigte sich am Sonntag die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche (EKD) Sachsens.

Nach monatelangem Streit über die Novellierung des Pfarrdienstrechts bestätigte die Synode in Dresden damit den salomonischen Beschluss der sächsischen Kirchenleitung vom Januar. Die hatte vorgeschlagen, das „Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“ zu betonen und so eine alte Regelung von 2001 fortzuschreiben. Das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren wird danach nicht erlaubt. Wenn der Kirchenvorstand zustimmt, soll es homosexuellen Geistlichen jedoch „im Einzelfall“ gestattet werden, ins Pfarrhaus einzuziehen. Das beschloss nun auch eine Mehrheit der Synodalen.

Es ist ein Kompromiss, denn gut ein Fünftel der landeskirchlichen sächsischen Gemeinden, vor allem aus dem pietistisch geprägten Erzgebirge und dem Vogtland, hatten sich mit der Unterzeichnung der „Markersbacher Erklärung“ gegen eine Änderung des Pfarrerdienstrechts ausgesprochen. Sie sagen, dass „eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht werden darf“. Die Unterzeichner lehnen eine liberale und kritische Bibelauslegung ab. Homosexualität entspräche nicht dem „Schöpfungswillen Gottes“, heißt es in einem offenen Brief des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes an den Landesbischof.

Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom Januar hatten sich dessen Gegner zur „Bekenntnis-Initiative“ formiert. Sie erntete viel Zuspruch und warnte vor der Kirchenspaltung: „Wir erwarten von der Landessynode ein Kirchengesetz, das uns auch weiterhin Loyalität zu den Beschlüssen der Landeskirche ermöglicht“, so die Hardliner.

Trotz dieser indirekten Drohungen rechnet Frank Meinel, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Synode, nicht mit vielen Austritten. „Auch bei pietistisch bis evangelikal geprägten Mitgliedern bleibt die Verbundenheit mit der Landeskirche stark“, sagte Meinel. Christoph Wohlgemuth, schwuler Pfarrer aus Chemnitz, ist erleichtert: „Das war ein langer Kampf.“ Nun ist die stark konservativ geprägte Landeskirche von Württemberg das letzte EKD-Mitglied, das über die Neuregelung des Pfarrerdienstrechts entscheidet.

In Sachsen gibt es, anders als in der Mehrzahl der Mitgliedskirchen der EKD, bis auf Weiteres aber keine Regelung zur Segnung homosexueller Paare im Gottesdienst. Ein Zusammenschluss von PfarrerInnen aus dem Leipziger Land hatte sich dafür ausgesprochen.

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