Lehrer in Baden-Württemberg: Geheimdienst findet Gericht belanglos

Ein Lehrer klagt erfolgreich gegen sein Berufsverbot. Der Verfassungsschutz beobachtet ihn trotzdem weiter. Angeblich werde er von Linksextremen unterstützt.

Michael Csaszkóczy: Vor Gericht erfolgreich und trotzdem im Visier des Verfassungsschutzes. Bild: dpa

BERLIN taz | Michael Csaszkóczy hat lange dafür gekämpft, Deutsch, Geschichte und Kunst an einer Realschule bei Karlsruhe unterrichten zu dürfen. Vor acht Jahren verweigerte ihm das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst – weil sich Csaszkóczy in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg engagierte, hatte das Kultusministerium Zweifel an seiner Verfassungstreue angemeldet.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Es war das erste Mal seit langem, dass ein Lehrer in Deutschland wegen seiner politischen Haltung mit einem Berufsverbot belegt wurde. Der „Radikalenerlass“ galt eigentlich als längst eingemottet.

Csaszkóczy klagte. Und hatte Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hob das Berufsverbot 2007 endgültig auf, das Land musste Csaszkóczy einstellen. Mehr noch: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Baden-Württemberg vor zwei Jahren sogar dazu, Csaszkóczy 32.777 Euro Schadenersatz zu zahlen. „Meine politische Haltung hat für meinen Beruf als Lehrer noch nie eine Rolle gespielt“, sagt Csaszkóczy. Man könnte meinen, damit wäre der Fall erledigt.

Trotzdem beobachtet der Verfassungsschutz den Realschullehrer weiterhin. „Das ist eine vehemente Beeinträchtigung meines Lebens“, sagt Csaszkóczy. „Es ist nicht schön, mit dem Gefühl zu leben, dass Spitzel auf einen angesetzt sind oder Telefonate abgehört werden können.“

Verfassungsschutz will Daten nicht löschen

Wie weit die Observation reicht, weiß der Realschullehrer nicht. Auf Antrag ließ das Bundesamt für Verfassungsschutz ihn ausdrücklich nur einen Teil der gespeicherten Informationen einsehen. Die Liste, die das Bundesamt für Verfassungsschutz über den Lehrer angefertigt hat, enthält unter anderem Angaben über Demonstrationen und Veranstaltungen, an denen Csaszkóczy teilnahm. Eine Löschung der Einträge und ein Ende der Datensammlung verweigerte das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Csaszkóczy klagt daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Beobachtung. Gegenüber der taz will sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zum Fall äußern. Die Prozessgruppe, die Csaszkóczys Rechtsstreit unterstützt, hat jedoch Teile der Klageerwiderung im Internet veröffentlicht.

Darin schreibt die Behörde, die Gerichtsentscheidung zu Csaszkóczys Verfassungstreue, hätte „keine Präjudizwirkung auf die verfassungsrechtlich zulässige Beobachtung“. Im Klartext heißt das: Was ein Gericht sagt, ist für die Arbeit des Geheimdienstes belanglos.

„Darüber hinaus lagen dem VGH nicht alle dem BfV vorliegenden Erkenntnisse vor.“ Sonst hätte es womöglich anders entschieden. Für Csaszkóczy klingt das wie eine Drohung: Es sei, sagt er, als hänge das Damoklesschwert eines Berufsverbots immer noch über ihm – trotz der Entscheidung des Gerichts.

Verdächtig scheint sich Csaszkóczy aus Sicht der Verfassungsschützer allerdings auch mit seinen Klagen gemacht zu haben. Denn diese seien „überwiegend von linksextremistischen Organisationen kampagnenartig begleitet“ worden.

Interessant ist, wer dabei alles ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist: So listet der Geheimdienst auch eine Kundgebung der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Karlsruhe aus dem Jahr 2006, die sich für Csaszkóczy einsetzte. Bisher war die Lehrergewerkschaft nicht durch Umsturzpläne aufgefallen.

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