Leichte Sprache: Zu wenig Inklusion bei der Arbeit

Seit 10 Jahren gibt es die Behinderten-Rechts-Konvention. Was hat sich seitdem in Deutschland verändert?

Ein junger Mann im Rollstuhl in einer Tischlerei bei der Arbeit

David Völzmann bei seiner Tischler-Ausbildung Foto: Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de

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Seit 10 Jahren gibt es die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist ein wichtiger Vertrag.

177 Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.

Der Vertrag gilt auch in Deutschland.

Darin steht:

Menschen mit Behinderungen haben

die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.

Das gilt für alle Lebens-Bereiche:

für die Schule, die Arbeit und beim Wohnen.

Wenn alle Menschen überall mitmachen können,

dann nennt man das Inklusion.

Inklusion ist ein Menschen-Recht.

Auch Deutschland soll

die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.

Das versucht Deutschland seit 10 Jahren.

Aktuell fragen sich viele Menschen:

Was hat Deutschland bei der Inklusion erreicht?

Zum Beispiel beim Thema Arbeit?

Das Institut für Menschen-Rechte hat diese Fragen beantwortet.

Die Fachleute dort sagen:

Deutschland tut zu wenig beim Thema Arbeit.

Inklusion findet auf dem 1. Arbeits-Markt kaum statt.

Die Fachleute geben dafür diese Beispiele:

• Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung

sind oft Jahre lang arbeitslos.

• Immer mehr Menschen arbeiten in Behinderten-Werkstätten.

Warum ist das so? Und was muss sich ändern?

Die taz spricht darüber mit Annelie Buntenbach.

Sie arbeitet beim Deutschen Gewerkschafts-Bund.

Sie kennt sich mit den Themen Arbeit und Politik aus.

Die taz erklärt:

37.000 deutsche Unternehmen stellen

keine Menschen mit Behinderungen ein.

Dabei gibt es dazu ein Gesetz in Deutschland.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern.

In dem Gesetz steht:

5 Prozent der Mitarbeiter müssen

eine anerkannte Schwerbehinderung haben.

Das heißt: Einer von 20 Mitarbeitern muss schwerbehindert sein.

Aber viele Unternehmen halten sich nicht an das Gesetz.

Sie bezahlen lieber eine Geld-Strafe,

weil sie keine Menschen mit Behinderungen einstellen.

Deshalb sind viele Menschen mit Behinderungen arbeitslos.

Frau Buntenbach sagt dazu:

Die Geld-Strafe ist zu niedrig.

Die Unternehmen müssen mehr Verantwortung übernehmen.

Sie sollen mehr Geld bezahlen,

wenn sie keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Frau Buntenbach sagt aber auch:

Es gibt kleine Fortschritte beim Thema Inklusion.

Einige Unternehmen sind offener geworden.

Und es gibt auch bessere Ausbildungs-Möglichkeiten

für Menschen mit Behinderungen.

Deshalb arbeiten heute mehr Menschen mit Behinderungen

auf dem 1. Arbeits-Markt.

Trotzdem gibt es noch viel zu tun

bei der Ausbildung und bei der Arbeits-Suche.

Und die Arbeitgeber müssen noch mehr über Inklusion erfahren.

Die taz erklärt:

270.000 Menschen arbeiten in Behinderten-Werkstätten.

Das sind mehr Menschen als vor 10 Jahren.

Sie bekommen meistens keinen Mindestlohn.

Sie verdienen oft unter 200 Euro im Monat.

Frau Buntenbach sagt dazu:

Wir brauchen die Behinderten-Werkstätten.

Nicht alle Menschen mit Behinderungen sind arbeitsfähig.

Sie finden einfach keine Arbeit auf dem 1. Arbeits-Markt.

Diese Menschen brauchen eine Werkstatt-Beschäftigung.

Deshalb gibt es auch keinen Mindestlohn.

Sonst würden die Werkstätten genau prüfen,

welche Beschäftigen sie einstellen.

Dann ist die Werkstatt nicht mehr offen für alle.

Frau Buntenbach sagt aber auch:

Viele Menschen mit Behinderungen sind arbeitsfähig.

Sie können auf dem 1. Arbeits-Markt arbeiten.

Sie dürfen nicht in der Werkstatt feststecken.

Die Werkstätten müssen diese Menschen

stärker unterstützen bei der Ausbildung und Arbeits-Suche.

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Die Infos in diesem leichten Text kommen aus 3 „schweren“ Texten.

Sie finden die „schweren“ Texte hier, hier und hier.

Diese Texte stammen von: Manuela Heim

Übertragung in Leichte Sprache von: taz leicht

Prüfung von: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information

Erschienen am: 5. April 2019

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