Leinenzwang für Hunde: Senat nimmt Hunde an die Leine

Leinenzwang soll ab 2018 gelten. Sachkunde oder freiwilliger Führerschein befreien davon. Kotbeutel sollen Pflicht werden.

So sittsam soll es bald in allen Parks zugehen Bild: dpa

Der Senat hat sich auf landesweiten Leinenzwang für Hunde festgelegt und einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, über den nun das Parlament entscheiden muss. Außerdem sollen Hundebesitzer zwingend einen Kotbeutel dabeihaben müssen. Als Bußgelder nannte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag Beträge von 30 Euro aufwärts. Von der Leinenpflicht ausgenommen ist nur, wer mehrjährige Erfahrung mit Hunden nachweist oder für 80 bis 100 Euro einen Hunde-Führerschein macht.

Die geplanten Vorschriften gehen zurück auf den von Heilmann bereits im Sommer 2012 auf den Weg gebrachten „Bello-Dialog“. Dort konnten Bürger in einer 30-köpfigen Sondierungsrunde, in Foren und online mitdiskutieren. Laut Heilmann beteiligten sich schätzungsweise mehrere tausend Berliner daran. „Es gibt in meiner Amtszeit kein Thema, zu dem ich mehr Rückmeldung bekommen habe“, sagte Heilmann, der seit Anfang 2012 Senator ist.

Die Grünen-Abgeordnete und Tierschutz-Expertin Claudia Hämmerling kritisierte den Senatsbeschluss als „Klatsche für den Bello-Dialog“. Der habe sich „leider als Marketing-Gag von Heilmann erwiesen“. Denn der Gesetzentwurf berücksichtige nicht eine zentrale Forderung des Bello-Dialogs, wonach eine Sachkundeprüfung für alle Hundehalter vorgeschrieben sein sollte. Eine solche Pflicht ist nun aber nicht vorgesehen – sie wäre nach Heilmanns Darstellung grundgesetzlich problematisch gewesen. Im Senatsentwurf ist ein Sachkundenachweis nur als Möglichkeit vorgesehen, einen Hund nicht anleinen zu müssen.

Das soll auf zwei Wegen geschehen können: über eine freiwillige theoretische und praktische Prüfung bei einem Hundetrainer, möglicherweise auch einem Tierarzt. Oder über den Nachweis, drei Jahre ununterbrochen ohne Gefährdung anderer einen Hund gehalten zu haben. Das soll sich beim Bürgeramt mittels der Hundesteuerbescheide für eine Bearbeitungsgebühr von fünf bis zehn Euro belegen lassen.

Leinenzwang gibt es laut Heilmann derzeit nur in dicht genutzten Flächen, etwa Fußgängerzonen, in Treppenhäusern oder in Parks, falls diese nicht ausdrücklich als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. Heilmann forderte die Bezirke in diesem Zusammenhang auf, mehr von diesen Auslaufflächen auszuweisen. Der Grünen Hämmerling zufolge war das ebenfalls eine Forderung des Bello-Dialogs (eine Übersicht gibt es unter berliner-hundeauslaufgebiete.de).

Künftig soll es auch ein zentrales Register geben, das alle Berliner Hunde – rund 100.000 – mit Rasse, Chipnummer, Halter und möglichen Biss-Vorfällen aufführt. Weil es einige Zeit brauche, das Register einzurichten und den Hundeführerschein einzuführen, geht Heilmann davon aus, dass die Leinenpflicht erst ab 2018 kontrolliert wird.

Anders sieht es aus bei der Pflicht, einen Kotbeutel dabeizuhaben, was nicht im Hunde-, sondern im Straßenreinigungsgesetz festgeschrieben wäre: Sie würde sofort nach einem Beschluss im Abgeordnetenhaus gelten. Bereits jetzt ist es verboten, Hundekot liegen zu lassen. Laut Heilmann ist es aber schwierig, ein solches Verschulden nachzuweisen. Das wäre künftig einfacher: Wer keinen Beutel dabeihat, muss zahlen. Heilmann riet auf Anregung einer Journalistin dazu, zwei Beutel mitzuführen, um nicht bei einer Kontrolle nach Gebrauch ohne dazustehen.

Diese Kontrolle sollen die Ordnungsämter übernehmen. Jeder Bezirk soll dafür nach dem Willen des Senats zwei Stellen mehr bekommen. Heilmann geht davon aus, dass sich die Bußgelder tatsächlich durchsetzen lassen, auch gegenüber tendenziell rabiat auftretenden Hundebesitzern, nötigenfalls mithilfe der Polizei.

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