Leistungen für Hartz-IV-Empfänger: Mehr Geld für Wasser

Die Kommunen drängen auf Ausgleich für die Warmwasserkosten. Auch durch die Regelsatzerhöhung werden Mehrbelastungen im dreistelligen Millionenbereich erwartet.

Nicht komplett mit in den Regelsatz geflossen: Kosten für Warmwasser. Bild: dpa

BERLIN taz | Im Streit um die Übernahme der Warmwasserkosten für Hartz-IV-Empfänger erwarten die Kommunen eine rasche Lösung. "Das muss jetzt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Hartz IV, erledigt werden, nicht erst in einem halben oder Dreivierteljahr", sagte Markus Mempel, Sprecher des Landkreistages, zur taz.

Vergangene Woche hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingeräumt, dass die Kosten der dezentralen Warmwasseraufbereitung nicht mehr in den Regelsatz eingeflossen sind. Bisher hatte der Bund dafür monatlich 6,47 Euro bezahlt. Jetzt aber sollen die Ausgaben Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung sein. Die Crux daran: Diese werden zum größten Teil von den Kommunen getragen. Zwischen 250 und 400 Millionen Euro jährliche Mehrbelastung kämen laut Deutschem Landkreistag daher auf sie zu.

"Wenn Mehrbelastungen auftreten, werden wir einen angemessenen Ausgleich finden", betonte Heike Helfer, Sprecherin des BMAS. Sie verwies zugleich darauf, dass die dezentrale Warmwasseraufbereitung, beispielsweise in Boilern, nach neuesten Daten nur noch in wenigen Haushalten genutzt werde.

Die Warmwasserfrage ist nicht die einzige, die die Kommunen umtreibt. "Wir erwarten, dass uns alle Mehrkosten, die durch die Hartz-Reform entstehen, kompensiert werden", betonte Uwe Lübking, Sozialexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Der DStGB geht davon aus, dass durch die geplante Erhöhung des Regelsatzes und der Hinzuverdienstgrenzen jährliche weitere Mehrbelastungen von knapp 300 Millionen Euro für die Kommunen entstehen. Durch die beiden Erhöhungen könnten mehr Menschen berechtigt sein, Hartz IV zu beziehen, dadurch erhöhen sich auch die Unterkunftskosten.

Streit gibt es zudem wie jedes Jahr um die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft, die sich 2010 auf insgesamt 14 Milliarden Euro beliefen. Der Bund will sich 2011 mit rund 3,6 Milliarden Euro daran beteiligen. Das wäre ungefähr so viel, wie er bereits 2005 gegeben hat.

Die Ausgaben der Kommunen sind hingegen zwischen 2005 und 2010 um knapp 2 Milliarden Euro gestiegen. Deswegen fordern DStGB, Landkreistag und die Länder eine deutlich höhere Bundesbeteiligung und einen neuen Berechnungsschlüssel. Bundesrat und Bundestag haben deswegen den Vermittlungsausschuss einberufen. Bisher sind die Länder mit ihren Forderungen stets gescheitert.

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