Linke diskutiert Drohnen-Tötungen: Enthemmtes Töten per Joystick?

US-Drohnen haben bisher mehr als 2.000 Menschen getötet, obwohl oft wenig über die Opfer bekannt war. Im Krieg könne dies aber legitim sein, sagen Experten.

US-amerikanische Predator-Drohne mit Luft-Boden-Raketen in Afghanistan. Bild: dapd

FREIBURG taz | Das Timing war ideal, wenn auch zufällig. Die Linken im Bundestag luden zu ihrer Anhörung über „gezielte Tötungen“ gerade zu einer Zeit, in der die USA ihren Drohnenkrieg in Jemen und Pakistan intensivieren. Auch seit bekannt wurde, dass US-Präsident Barack Obama über jede Liquidierung persönlich entscheidet, steht diese Art der Kriegsführung wieder im Blickpunkt.

„Das gehört doch alles verboten“, erklärte Annette Groth, die menschenrechtliche Sprecherin der Linken, am Montag im Bundestag. Doch die Gäste, die die Fraktion zu ihrem Fachgespräch eingeladen hatten, sahen dies deutlich differenzierter.

Der Schweizer Nils Melzer war 12 Jahre lang Rechtsberater beim Roten Kreuz, arbeitet jetzt am Kompetenzzentrum Menschenrechte der Uni Zürich und gilt in Europa als wichtigster Experte für Rechtsfragen „gezielter Tötungen“. Er stellte klar. „Das gezielte Töten von gegnerischen Kämpfern ist typisch für einen bewaffneten Konflikt und völkerrechtlich zulässig“.

Seit 2002 haben die USA nach Expertenschätzungen in Pakistan, Afghanistan, im Jemen und Somalia rund 2.200 Taliban, Al-Qaida-Kämpfer und Angehörige verbündeter Gruppen gezielt getötet. Sie werden in der Regel mit Hilfe von Spitzeln identifiziert, mit den Kameras ferngesteuerter Drohnen (unbemannten Flugobjekten) erkannt und mit Lenkraketen getötet.

Teilweise kennt die USA dabei nicht einmal die Namen der Personen, die gezielt getötet werden und hat nur Indizien, dass diese in bewaffnete Aktionen verwickelt sind. Melzer hält auch das noch für zulässig. „Es ist im Krieg normal, dass man den Namen des getöteten gegnerischen Soldaten nicht kennt“.

Viele offene Fragen

Für die USA ist das Konzept der „targeted killings“ attraktiv. Es ist billiger als der Einsatz von Bodentruppen, gefährdet keine eigene Soldaten und trifft angeblich sogar weniger Zivilisten. Doch wann liegt ein „bewaffneter Konflikt“ vor, in dem gezielte Tötungen zulässig sind? Und wann geht es nur um die Abwehr und Verfolgung terroristischer Kriminalität, bei der eine vorsorgliche Tötung selbstverständlich ausgeschlossen ist?

Während sich die USA gegen al-Qaida auf ein völkerrechtliches Selbstverteidigungsrecht berufen, lehnen europäische Juristen dieses Konzept in der Regel ab. „Die Auseinandersetzung mit Terroristen ist kein bewaffneter Konflikt“, betonte etwa Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights.

Melzer hält den Streit, ob ein bewaffneter Konflikt mit al-Qaida vorliegt, inzwischen für „müßig“. Er kritisierte die USA, indem er die immanenten rechtlichen Grenzen "gezielter Tötungen" betont. „Wenn eine Festnahme möglich ist, darf die Zielperson nicht getötet werden“, so Melzer im Bundestag, „und wenn soviele Spitzel am Boden zur Verfügung stehen, frage ich mich, warum nicht viel öfter eine Verhaftung möglich ist.“

Außerdem geht ihm die Annahme der CIA zu weit, dass Begleitpersonen über 18 Jahren grundsätzlich als Kämpfer und nicht als geschützte Zivilisten gelten. Vor allem aber kritisierte er, dass die USA nicht offenlegen, nach welchen Kriterien sie gezielte Tötungen anordnen.

Das entfesselte Militär

Andreas Schüller warnte vor einem Paradigmenwechsel. Obama bringe zwar keine neuen Gefangenen nach Guantanamo und lehne Foltermethoden ab. Dafür habe er schon mehr Menschen zur gezielten Tötung freigegeben, als sein Vorgänger George Bush in Guantanamo internierte.

Norman Paech, emeritierter Völkerrechtler und Ex-Abgeordneter der Linken, lehnt gezielte Tötungen ab, weil die Zahl der getöten Zivilisten dabei unverhältnismäßig hoch sei. Außerdem senke die neue Methode der Kriegsführung per Computerjoystick die „Hemmschwelle“ und „entfessele“ das Militär.

Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte riet der Bundesregierung zu solchen Methoden „größtmögliche Distanz“ zu halten. Zwar betont die Regierung bisher, die Bundeswehr führe keine gezielten Tötungen durch. Auch die Lieferung von Informationen für Capture/Kill-Listen stehe unter dem Vorbehalt, dass sie nur für Festnahmen, nicht für Tötungen benutzt werden dürfen. Norman Paech stellte jedoch in Frage, ob man sich auf solche Zusicherungen verlassen kann. „Das wären ja dann für die USA nutzlose Informationen“.

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