Linken-Abgeordneter aus Sachsen: Der „Rote Hahn“ vor Gericht

André Hahn ist der erfolgreichste Torjäger der sächsischen Landtagsmannschaft. Der Linken-Politiker hat nun ein Problem mit der Polizei.

Linker mit Besen: André Hahn. Bild: ap

DRESDEN taz | Wenn der sächsische Landtagsabgeordnete André Hahn heute auf Krücken im Dresdner Amtsgericht erscheinen muss, liegt das wirklich nur an einem Fußballspiel des FC Landtag. „Auch eine Beamtenattacke“, wird in der Linksfraktion beziehungsreich gewitzelt – denn angeklagt ist der langjährige Fraktionsvorsitzende wegen „Rädelsführerschaft“ bei der Blockade des Dresdner Nazi-Aufmarsches vom Februar 2010.

Gemeinsam mit 12.000 couragierten Dresdner Bürgern hatte eine „öffentliche Fraktionssitzung“ der Linken den geplanten Marsch am Neustädter Bahnhof verhindert. Der 49-jährige erfolgreichste Torjäger der sächsischen Landtagsmannschaft ist auch in politischer Hinsicht ein treffsicherer Schütze.

Seit der studierte Lehrer und promovierte Politikwissenschaftler 2007 Vorsitzender der Linksfraktion wurde, stand sein Name für einen scharfen und konfrontativen Oppositionsstil. Stimmen brachte das bei der Landtagswahl 2009 allerdings nicht, als die Linke mit 20,6 Prozent drei Prozent verlor.

Hahn war seither nicht unumstritten, auch weil er in der eigenen Partei und gegenüber potenziellen Verbündeten bei SPD und Grünen als zu wenig kommunikativ galt. In einem sanften Verfahren wurde er im Juli dieses Jahres durch Rico Gebhardt an der Fraktionsspitze abgelöst.

Hahn der fleißige Arbeiter

An Kompetenz und Einsatzbereitschaft mangelte es André Hahn hingegen nicht. Schon in der ersten Legislaturperiode kam er 1991 als Mitarbeiter des späteren Fraktionschefs Peter Porsch in den Sächsischen Landtag. Der konnte sich auf den fleißigen Arbeiter stets verlassen, der dann 12 Jahre lang sein parlamentarischer Geschäftsführer wurde.

Genugtuung bereitet es dem Vollblutpolitiker und Innenpolitikexperten, dass ihn die sächsische Linke nun gemeinsam mit Katja Kipping zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl im kommenden Jahr nominiert hat.

Es ist auch mehr als Hahn’sche Dickköpfigkeit, dass er den angebotenen Deal zur Einstellung des Blockade-Verfahrens gegen eine Geldbuße ablehnte. „Schlichtweg falsch“ nennt er die Vorwürfe, denn es habe nie eine Polizeiaufforderung zur Räumung gegeben, und zur fraglichen Zeit stand er mit anderen Prominenten in der Menschenkette. Mehr als 500 Presseartikel über den angeklagten „Roten Hahn“ haben dennoch an seinen Nerven und an seinem Ruf gezerrt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.