Lohndumping bei christlichen Leiharbeitern: Unternehmen sollen büßen

Nach dem Urteil gegen die christliche Scheingewerkschaft CGZP fürchten Arbeitgeber deftige Nachzahlungen. Leiharbeiter und Sozialkassen können dagegen hoffen.

Auch hier ärgert man sich: Hauptstadtbüro des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegen die christliche Leiharbeitsgewerkschaft CGZP sorgt bei den Unternehmen für Unruhe. "Das ist kein guter Tag für die Zeitarbeit und die gesamte deutsche Wirtschaft", kommentierte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes Mittelständische Personaldienstleister (AMP) den Ausgang des Verfahrens.

Tausende von Unternehmen seien unter Umständen in ihrem Bestand bedroht, so Mumme. Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen und die Sozialkassen können hingegen auf erkleckliche Nachzahlungen von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen hoffen.

Das BAG hatte am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die Gewerkschaft hatte seit 2003 mit Arbeitgebern drei Flächentarif- und über 200 Haustarifverträge für rund 200.000 Leiharbeiter abgeschlossen und zum Teil Billigstundenlöhne von unter 5 Euro festgeschrieben.

Das BAG traf am Dienstag zwar keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der alten Tarifverträge, weil es die CGZP nur mit Blick auf ihre gegenwärtige Struktur beurteilte. Doch für Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster, "ist die Sache relativ klar". Schüren erwartet, dass das Arbeitsgericht Berlin, an dem Prozesse in Sachen CGZP ruhen, weil das Gericht auf die BAG-Entscheidung gewartet hatte, die Verfahren jetzt alle im Sinne der Beschäftigten entscheidet.

Das würde bedeuten: Die alten Tarifverträge würden für ungültig erklärt und die Verleihbetriebe müssten den Leiharbeitern die Differenz zwischen altem Lohn und dem Lohn der Stammbelegschaft nachbezahlen. Bei den Sozialkassen liegen die Dinge etwas anders. Hier könnten nicht nur auf die Verleiher, sondern auch die Entleihbetriebe stattliche Nachzahlungsforderungen zukommen.

Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, forderte die Sozialversicherungsträger auf, "sich die Finanzmittel zu sichern, die ihnen durch Lohndumping verloren gegangen sind". Experten schätzen, dass den Kassen 2 bis 3 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge zufließen könnten.

Bei der Deutschen Rentenversicherung prüfe man derzeit, welche Konsequenzen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts habe, teilte deren Sprecher mit. Die schriftliche Urteilsbegründung des BAG wird für Ende Februar erwartet.

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