Lärm am Hauptstadtflughafen: Routen vor Gericht

Anwohner klagen gegen die Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens. Das Bundesverwaltungsgericht macht ihnen zu Verhandlungsbeginn jedoch wenig Hoffnung.

Problem-BER: Richter Rüdiger Rubel verhandelt am Bundesverwaltungsgericht über die Routen zum neuen Berliner Flughafen. Bild: dpa

LEIPZIG dpa | Im Berliner Flugrouten-Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den klagenden Anwohnern des neuen Hauptstadtflughafens zum Auftakt zunächst wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Diese werfen der Betreibergesellschaft und dem Potsdamer Infrastrukturministerium vor, sie jahrelang über Flugrouten getäuscht zu haben.

So seien sie um die Möglichkeit gebracht worden, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. In dem aktuellen Verfahren wollen sie erreichen, dass sie doch noch klagen dürfen. In diesem Fall würde bereits schon zweimal verschobene Eröffnungstermin des Flughafens im März 2013 kaum noch zu halten sein.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel sagte jedoch am Dienstag, es könne auch derjenige Klage erheben, der nur möglicherweise betroffen sei. „Das ist eine Überlegung, der der Senat näher tritt.“

Kläger-Anwalt Christian von Hammerstein widersprach: „Das führt im Ergebnis dazu, dass der Bürger schlauer sein muss als die Behörde.“ Er vertritt die Gemeinde Kleinmachnow. Dort sei der 2004 genehmigte Planfeststellungsbeschluss für den Hauptstadtflughafen nicht ausgelegt worden, weil der Ort nach der damaligen Planung nicht überflogen werden sollte. Dabei sei dem Ministerium als Planfeststellungsbehörde immer klar gewesen, dass sich die Routen noch ändern.

Urteil soll Ende Juli verkündet werden

Ob Bürger getäuscht wurden, wurde in dem Verfahren noch nicht geklärt. Der Verteidiger des beklagten Ministeriums, Klaus-Peter Dolde, wies den Vorwurf gegen die Behörde zurück. „Es war von Anfang an ihr Bestreben, Klarheit über die Flugrouten zu schaffen.“ Richter Rubel verwies darauf, dass die Planfeststellung darauf hinweist, dass die Routen erst kurz vor der Inbetriebnahme festgelegt werden.

Das Gericht will bis Mittwoch verhandeln, ein Urteil aber erst Ende Juli verkünden. Bei einem Erfolg der Kläger könnte sich die Eröffnung des Flughafens weiter verzögern. Nach zwei abgesagten Terminen ist die Inbetriebnahme nun für den 17. März 2013 geplant.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.