Megaupload wehrt sich gegen US-Anklage: Dies ist nicht Amerika

Die US-Regierung macht Megaupload wegen Schwarzkopien den Prozess. Doch die Anwälte des Cloud-Speicherdienstes finden, dass die US-Justiz gar nicht zuständig ist.

Sein Anwalt ist zuversichtlich, dass die Anklage abgewiesen wird: Megaupload-Gründer Kim Dotcom. Bild: dapd

BERLIN taz/afp | Mit zwei Anträgen und heftiger Kritik wehrt sich der Cloud-Speicherdienst Megaupload gegen die Urheberrechtsklage der US-Regierung. Zwei Anträge der Anwälte der Megaupload-Macher werfen den US-Behörden vor, schlampig recherchiert zu haben und nicht nachweisen zu können, dass die Firma wissentliche kriminell handelte, wie in der Anklage beschrieben werde. Zudem dürfe Megaupload ohnehin nicht in den USA verklagt werden, da es in Hongkong registriert sei.

Der Anwalt von Megaupload-Gründer Kim Dotcom, Ira Rothken, fordert nun die Abweisung der Klage und die Freigabe der eingefrorenen Gelder. „Wir sind optimistisch, dass der Fall abgelehnt wird", sagte Rothken dem Radiosender New Zealand. Er gehe davon aus, dass die Klage innerhalb eines Monats abgewiesen werde. „Wir verlangen nur, dass die US-Behörden sich an die Regeln halten."

Auf Megaupload konnten Nutzer bis Januar Dateien hochladen und bekamen einen Link, über den sie diese wieder herunterladen konnten. Der Link konnte weiterverbreitet werden, so dass die Website sowohl für den persönlichen Gebrauch – etwa für Sicherheitskopien – genutzt werden konnte, aber auch, um Schwarzkopien von Filmen und Musikstücken zu verbreiten. Die US-Bundespolizei nahm die Seite im Januar vom Netz, weil sie davon ausgeht, dass über Megaupload zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden. Die Anklage beziffert den entstandenen Schaden auf 500 Millionen Dollar.

Im ersten Antrag argumentieren Megauploads Anwälte, dass die Firma gar nicht in den USA verklagt werden könne, da die Firma in den USA weder vertreten sei noch Büros unterhalte. „Vollständig ausländische Firmen [...] wie Megaupload dürfen für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ohne ihre Einwilligung in die Gerichtsbarkeit dieses Gerichtes gebracht werden", heißt es in dem Schreiben. Außerdem habe weder die Firma noch ein Vertreter eine Vorladung bekommen, was aber von der Strafprozessordnung vorgesehen sei – dies habe die US-Regierung sogar in einer Anhörung vom April vor Gericht zugegeben.

Keine Belege für die Anklage

Im zweiten Antrag werfen die Anwälte der US-Regierung vor, davon auszugehen, dass die Macher von Megaupload unrechtmäßig gehandelt hätten, ohne dafür Beweise zu liefern. Die Anklage gehe davon aus, dass sie wissentlich und absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen hätten, könne aber keine einziges Gespräch oder Dokument vorweisen, um zu belegen, dass absichtlich Gesetze gebrochen wurden.

Im Schreiben fordern sie, dass die eingefrorenen Gelder von Megaupload wieder freigegeben werden. Die Anklageschrift gebe an, dass die Firma mehr als 175 Millionen Dollar verdient habe und fordere, dass mindestens so viel Geld abgeschöpft werden müssten. Damit werde aber angenommen, „dass Megaupload niemals einen einzigen Penny verdiente, der unter US-Recht nichtkriminell war – beispielsweise aus nichtverletzender Nutzung des Dienstes oder aus verletzender Nutzung, die aber außerhalb der USA stattfand". Es sei deshalb unrechtmäßig der Firma ihre gesamten Ge lder zu entziehen, so dass sie derzeit nicht einmal ihre Anwälte bezahlen könne.

Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom wurde im Januar in Neuseeland festgenommen, aber wieder auf Kaution freigelassen. Mitte August soll ein neuseeländisches Gericht entscheiden, ob Dotcom an die USA ausgeliefert wird.

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