Mehr Demokratie in Brandenburg: 16-Jährige sollen die Wahl haben

Rot-Rot will das Wahlalter senken und die Hürden für Volksbegehren: Dafür wird heute im Landtag eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Grüne wollen zustimmen.

Wollen Wahlalter senken: Ministerpräsident Platzeck (SPD) und Kerstin Kaiser (Linke) Bild: ap

Der Brandenburger Landtag könnte das Land heute zum Vorreiter in Sachen demokratischer Beteiligung machen: Auf der Tagesordnung steht eine Verfassungsänderung, mit der das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt würde. Bislang dürfen nur in Bremen 16- und 17-Jährige das Landesparlament mitwählen, in Berlin war eine entsprechende Initiative im Mai gescheitert.

"Gerade angesichts der demografischen Entwicklung bei uns ist es wichtig, dass die Jüngeren merken, dass sie eine Stimme haben", erklärt Matthias Beigel, Sprecher der Brandenburger SPD-Fraktion. Für die Verfassungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten notwendig. Vertreter aus Regierung und Opposition zeigten sich am Mittwoch optimistisch, dass die notwendige Mehrheit auch zustande kommt. "Wir werden der Verfassungsänderung zustimmen", sagt Ursula Nonnemacher, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Grünen sind mit ihren fünf Abgeordneten das Zünglein an der Waage: Die Regierung aus SPD und Linkspartei hat keine Zweidrittelmehrheit. Die CDU lehnt das Anliegen ab, die FDP würde einer Senkung des Wahlalters nur dann zustimmen, wenn sie sich ausschließlich auf die kommunale Ebene bezieht.

Neben der Absenkung des Wahlalters sollen auch die Hürden für Volksbegehren gesenkt werden - zumindest etwas. So sollen die Bürger künftig sechs Monate und damit zwei Monate länger Zeit haben, Unterschriften zu sammeln. Außerdem soll die Sammlung künftig nicht nur in Ämtern, sondern auch in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken möglich sein. Eine Unterschriftensammlung auf der Straße, wie sie in Berlin möglich ist, soll es aber nicht geben. "Wir haben sehr niedrige Quoren und wollen eine gewisse Legitimität sicherstellen", erklärt Beigel. In Brandenburg müssen für die erste Stufe eines Volksbegehrens 20.000 Unterschriften, in der zweiten 80.000 gesammelt werden. Zum Vergleich: In Berlin sind es 20.000 in der ersten und etwa 172.000 in der zweiten Stufe. In Berlin gibt es rund 2,5 Millionen Wahlberechtigte, in Brandenburg etwa 2,1 Millionen.

Dem Verein Mehr Demokratie gehen die geplanten Änderungen zu Volksbegehren nicht weit genug. Er fordert, dass auch die Unterschriftensammlung auf der Straße möglich sein soll. Ihr Fehlen sei maßgeblich dafür verantwortlich, dass sämtliche der acht bislang in Brandenburg gestarteten Volksbegehren gescheitert seien - eine Verlängerung der Sammelfrist verbessere die Chancen nur ein Stück weit.

"Bei der direkten Demokratie hätten wir uns mehr als nur bescheidene Änderungen gewünscht", sagt auch die Grüne Nonnemacher. "Substanzielle Veränderungen", wie etwa eine Absenkung des Beteiligungsquorums, oder die Möglichkeit, auf der Straße Unterschriften zu sammeln, fehlten. "Dabei wäre die gerade in einem Flächenland wie Brandenburg wichtig." Sonst müssten Bewohner mitunter kilometerweit fahren, nur um zu unterschreiben.

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