Mehr Mitbestimmung in Betrieben: DGB will Vetorecht bei Werkverträgen

Betriebsräte sollen zu Neueinstellungen via Werkverträge Nein sagen können. Dies fordert Reiner Hoffmann, designierter DGB-Vorsitzender.

Krummachen als Leiharbeiter, Stammbeschäftigter oder Werkvertraler? Bild: dpa

BERLIN taz | Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert mehr Rechte für Betriebsräte. In Berlin sagte der designierte DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, Betriebsräte hätten bei Leiharbeit oder Werkverträgen nicht genügend Interventionsmöglichkeiten. „Wir brauchen mehr Mitbestimmungsrechte statt freiwilliger Betriebsvereinbarungen“, sagte Hoffmann.

Die Gewerkschaften beklagen, dass Unternehmen Leiharbeit oft nicht nur für vorübergehende Auftragsspitzen, sondern dauerhaft zum Drücken von Löhnen einsetzten. In jüngerer Zeit sei auch eine Verlagerung in Werkverträge zu beobachten, da Leiharbeit stärker reguliert wurde.

Dem Einsatz von Werkverträgen stehen Betriebsräte hilflos gegenüber. Sie haben weder ein Recht zu erfahren, wie viele Werkvertragler über Fremdfirmen in einen Betrieb geschickt werden, noch können sie dagegen ein Veto einlegen. Hoffmann forderte, dass Unternehmen den Betriebsräten künftig offenlegen und rechtfertigen müssten, warum sie Leiharbeiter oder Werkvertragler einsetzen wollen. Der Betriebsrat soll im Notfall die Zustimmung zu einer Neueinstellung per Werkvertrag verweigern können. Bei Leiharbeitern ist das heute schon möglich.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD unter anderem darauf geeinigt, bei Werkverträgen die „Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats“ sichern zu wollen. Der Einsatz eines Leiharbeiters soll zudem auf maximal 18 Monate begrenzt werden.

Im Arbeitsministerium ist man zurückhaltend

Im Bundesarbeitsministerium verwies man darauf, dass ein Gesetzentwurf noch ausstehe, und wollte sich nicht festlegen, ob man hinter den Forderungen des DGB zurückbleibe. Jenseits der Themen Leiharbeit oder Werkverträge seien jedoch keine gesetzlichen Änderungen im Bereich Mitbestimmung geplant.

Hoffmann hatte auch gefordert, den Kündigungsschutz für Beschäftigte, die Betriebsratswahlen anstoßen, auszuweiten. Die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen laufen noch bis Ende Mai. In etwa 29.000 Unternehmen werden rund 190.000 Betriebsräte neu bestimmt.

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