Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal

Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen.

Weiße Risenkugeln auf einem Stoppelacker

Ohren auf: Keine Golfbälle sondern die BND-Abhöranlage in Bad Aibling Foto: reuters

FREIBURG taz | Die Bundesregierung will dem Bundesnachrichtendienst (BND) Rechtssicherheit geben – ohne ihn einzuengen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Europäer sollen vor dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND allerdings besser geschützt werden.

In der Folge des NSA-Skandals kam heraus, dass der BND mit der Satellitenstation in Bad Aibling milliardenfach Datenverkehr im Nahen Osten und Nordafrika abfing und an den US-Geheimdienst weiterleitete. Zudem hatte der BND jahrelang im Programm „Eikonal“ den Internet-Knotenpunkt de-zix in Frankfurt angezapft und die Daten ebenfalls der USA geliefert. Rechtswissenschaftler wie Hans-Jürgen Papier, Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärten daraufhin, dass der Dienst dafür eine gesetzliche Grundlage benötige.

Die will die Regierung nun durch Ergänzung des BND-Gesetzes schaffen. Der Dienst erhält die Befugnis, den Telefon- und Datenverkehr „von Ausländern im Ausland“ zu überwachen. Voraussetzung ist etwa, dass so die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt werden kann. Bisher durfte der BND nur den Datenverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland kontrollieren.

Künftig muss das Kanzleramt bestimmen, welche „Telekommunikationsnetze“ überwacht werden dürfen. Es darf auch nicht der gesamte Datenverkehr gespeichert werden, vielmehr ist nur eine Filterung anhand von „Suchbegriffen“ (Selektoren) zulässig, wobei es sich oft um Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen handelt. Diese Beschränkungen gelten aber nur, wenn die Überwachung „vom Inland aus“ erfolgt; wird etwa der afghanische Datenverkehr von Afghanistan aus überwacht, muss das Kanzleramt nicht zustimmen.

Beanstandungen und Stichproben

Der Entwurf erlaubt auch den Austausch abgefangener Daten mit anderen Staaten, etwa den USA. Über die Kooperationsvereinbarung muss zwar das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags informiert werden. Seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich.

Im Frühjahr 2015 war zunächst bekannt geworden, dass der BND millionenfach NSA-Selektoren eingesetzt und dabei auch EU-Institutionen überwacht hatte. Später wurde öffentlich, dass sogar EU-Partner überwacht worden waren.

Dies sollte eigentlich verboten werden. Doch nun wird die Überwachung von EU-Einrichtungen, EU-Staaten und EU-Bürgern im Ausland möglich bleiben – unter anderem bei Vorgängen von „besonderer Relevanz für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.

Für den Schutz der EU-Partner soll in Karlsruhe ein neues Kontrollgremium eingerichtet werden, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt besteht. Es kann Maßnahmen nachträglich beanstanden, aber auch Stichproben machen. Das „Unabhängige Gremium“ soll mindestens alle drei Monate tagen.

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