Mehr Transparenz - aber nicht überall: Vom Soll zum Muss

Die Grünen wollen das Bremer Informationsfreiheitsgesetz ändern, damit mehr Daten öffentlich sind. Manche Hochschulforschungen würden aber geheim bleiben.

Alles wissen dürfen? Nicht an der Uni, so die Kritik am Novellierungs-Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes. Bild: Archiv

BREMEN taz | Ämter sollen in Zukunft verpflichtet werden, bestimmte Daten sofort online zu stellen. Das fordert die Fraktion der Grünen in einem Gesetzentwurf, um das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) zu erweitern. Zudem sollen mehr Umwelt- und Verbraucherinformationen veröffentlicht werden, ebenso bestimmte Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen.

Bisher stand im BremIFG lediglich der Begriff „sollen“. Jetzt soll es heißen: „Die Behörden haben Verzeichnisse zu führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Die Grünen sehen Bremen damit in einer bundesweiten Vorreiter-Rolle – de facto würde sich Bremen mit dieser Verpflichtung aber lediglich an das vergleichbare Hamburger „Transparenzgesetz“ anpassen.

Die anderen Fraktionen zeigen sich mit dem Entwurf im Wesentlichen zufrieden. Susanne Grobien, Sprecherin der CDU für Datenschutz und Informationsfreiheit, sagt: „Eine Optimierung des BremIFG, das Ende 2015 ausläuft, wird von der CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßt.“ Der Vorstoß müsse aber im Detail noch diskutiert werden.

Auch die Linken-Fraktionschefin Kristina Vogt sagt: „Insgesamt gehen die Vorschläge in die richtige Richtung.“ In Gegensatz zu den Grünen will die Linkspartei jedoch den Zugang zu Informationen grundsätzlich kostenfrei ermöglichen. Vogt fügt hinzu: „Die Verpflichtung, der Bevölkerung Informationen aus der Verwaltung zu geben, wird im alltäglichen Handeln zu häufig nicht ernst genommen.“

Der Grünen-Abgeordnete Mustafa Öztürk, der die Gesetzänderung mit entworfen hat, hat diese Sorge nicht. Bei der Planung des Gesetzes sei das Wichtigste gewesen: „Das muss auch in der Praxis funktionieren.“

Weniger euphorisch als die Fraktionen äußert sich Thomas von Zabern, Landesvorstand der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union (HU)“ in Bremen. Die HU hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Transparency International und „Mehr Demokratie“ ein „Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz“ gegründet, das einen Gesetzentwurf verfasste. Die Grünen hätten wichtige Teile daraus übernommen, so von Zabern – was aber unberücksichtigt bleibe, seien Hochschulen.

„Es geht dabei um Forschungsaufträge, die von Privaten an Hochschulinstitute vergeben werden“, sagt von Zabern. Das sei auch im Zusammenhang mit Rüstungsunternehmen interessant.

Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer schrieb kürzlich in ihrem Jahresbericht: Die Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten sei ein geeignetes Instrument, um die Freiheit der Forschung zu schützen. So würden einseitige Abhängigkeiten vermieden. „Eine reine Selbstverpflichtung der Universitäten und Forschungseinrichtungen ist hierfür nicht ausreichend“, betont Sommer. Es bedürfe vielmehr „konsequenter Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.“

Eine andere Erweiterung, die die Grünen in ihrem Entwurf vorsehen, findet von Zabern unzureichend: Die Grünen wollen, dass alle Verträge ab 100.000 Euro und alle Gutachterverträge ab 50.000 Euro veröffentlicht werden müssen. Das Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz fordert eine Grenze von 50.000 Euro für alle Verträge und von 5.000 Euro für Gutachten. „Es gibt viele Gutachten, die nicht so aufwendig sind. Es ist aber trotzdem interessant, welche Aufgaben Senat, Verwaltung und Politik an Gutachter stellen“, sagt von Zabern.

In diesem Punkt könnte von Zabern Unterstützung von der SPD erhalten. Fraktionssprecher André Städler sagt: „Unsere Fachpolitiker stellen sich niedrigere Wertgrenzen vor.“ Nun ist die SPD am Zug– sie wird den Gesetzentwurf auf ihrer nächsten Fraktionssitzung besprechen.

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