Menschenrechte in Nordkorea: UN drohen Pjöngjang

Nordkorea könnte ein Verfahren vor dem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bevorstehen. China und Russland können es noch verhindern.

Nordkoreas Machthaber: Kim Jong-un. Bild: dpa

NEW YORK afp/taz | Die Vereinten Nationen haben Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea angeprangert. Ein Unterausschuss der UN-Vollversammlung stimmte am Dienstag in New York erstmals für eine Resolution, die Pjöngjang vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bringen könnte. Der Sicherheitsrat wird in dem Text aufgerufen, das in Den Haag ansässige Tribunal mit einem Verfahren gegen Pjöngjang zu beauftragen. Ob der Sicherheitsrat dem nachkommen wird, ist aber unklar.

Grundlage der Resolution ist ein UN-Bericht, der detailliert das System von Nordkoreas Gefangenenlagern mit Folter, standrechtlichen Hinrichtungen und Vergewaltigungen beschreibt. Die von der kommunistischen Führung verübten Menschenrechtsverletzungen würden „in der heutigen Welt ihresgleichen suchen“, heißt es in der Anfang des Jahres veröffentlichten Untersuchung, die sich vor allem auf Aussagen von im Exil lebenden Nordkoreanern stützt. Bis zu 120.000 Menschen sind demnach in Lagern inhaftiert. Die Verantwortung liege bei der Staatsführung des abgeschotteten Landes, auf höchster Ebene.

Am UN-Sitz in New York stimmten 111 Länder für den von der EU und Japan erarbeiteten Resolutionsentwurf. 19 Länder stimmten dagegen, 55 enthielten sich. Zu den Gegnern gehörten Russland, China, Syrien und der Iran, die das Vorgehen der UNO als Einmischung in die Angelegenheiten eines souveränen Staats kritisierten. Nordkoreas UN-Botschafter Sin So Ho erklärte, die Resolution mache einen Dialog über Menschenrechte unmöglich. Auch warnte er, Pjöngjang habe nun keinen Grund mehr, auf weitere Atomtests zu verzichten.

Die Resolution muss im Dezember noch das Plenum der UN-Vollversammlung passieren. Dies gilt als Formalität. Doch ist ein Tätigwerden des Sicherheitsrats alles andere als gewiss: Im mächtigsten UN-Gremium hat Nordkoreas Verbündeter China ein Vetorecht. Auch Russland könnte sich querstellen. Pjöngjang hatte kürzlich einen Sondergesandten nach Moskau geschickt.

Mit einer diplomatischen Offensive hatte Nordkorea noch zu verhindern versucht, dass die Resolution Bezug auf den IStGH nimmt. Vergangene Woche brachte Kuba einen entsprechenden Änderungsantrag ein, der allerdings keine Mehrheit fand. Zuvor hatte sich Nordkorea mit einem eigenen Menschenrechtsbericht selbst ein exzellentes Zeugnis ausgestellt und mit der Freilassung zweier inhaftierter US-Amerikaner versucht, gute Stimmung zu machen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.