Menschenrechte in Unternehmen: EU-Parlament fordert UN-Abkommen

Die EU müsse über einen Vertrag verhandeln, der Firmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Das verlangen die Abgeordneten.

Arbeiterinnen nähen Kleidung in einer Fabrik in Äthiopien

Auch sie sollen mehr Rechte bekommen: Arbeiterinnen einer Textilfabrik in Äthiopien Foto: reuters

GENF taz | Das Europäische Parlament hat sich für ein rechtsverbindliches Abkommen der Vereinten Nationen zur Einhaltung von Menschenrechtsnormen durch Wirtschaftsunternehmen ausgesprochen. Die Abgeordneten forderten die Kommission sowie die Mitgliedsstaaten der EU am Donnerstag auf, an den diesbezüglichen Verhandlungen des UNO-Menschenrechtsrates in Genf konstruktiv zu teilzunehmen.

Bei der für den 15. bis 19. Oktober anberaumten 4. Verhandlungsrunde des Rates soll ein erster Entwurf für ein Abkommen beraten werden. Dazu haben sich bereits VertreterInnen von mehr als 120 Staaten angemeldet. Doch die Teilnahme der EU wird bislang vor allem von der deutschen Bundesregierung mit formalen Einwänden gegen das Verfahren blockiert.

Der Behauptung des Auswärtigen Amtes in Berlin, der UNO-Menschenrechtsrat habe kein Mandat mehr für diese Verhandlungsrunde, widersprachen 115 Rechts- und Wirtschaftsprofessoren aus mehreren Ländern in einem am Donnerstag veröffentlichten Offenen Brief.

Die Entscheidung über eine Verhandlungsteilnahme der EU soll nun am 10. Oktober auf einer Sitzung der für Menschenrechtsfragen zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Kommission fallen. Die Entschließung des EU-Parlaments wurde gegen die Stimmen der Christdemokratischen Fraktion und einer Mehrheit der Liberalen verabschiedet.

Bundesregierung sieht kein Mandat

Der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold, begrüßte die Entscheidung des Parlamentes als „guten Tag für die Menschenrechte und einen fairen Welthandel“. Das Parlament habe „klar gemacht, dass es ein starkes verbindliches internationales Instrument geben muss, das transnationale Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet“. Giegold kritisierte, dass „die EU-Vertreterinnen in der Verhandlungsgruppe des Menschenrechtsrates bislang versucht haben, eine Einigung zu verhindern – allerdings ohne Mandat des Parlaments“.

Nach dieser Parlamentsentscheidung, seien „der Rat und die EU-Kommission jetzt am Zug und müssen Ihre Verhandlungsstrategie ändern“. Deutschland hatte 2014 gegen den Beschluss des Menschenrechtsrates zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen gestimmt, die ersten drei Verhandlungsrunden boykottiert und war Ende 2017 im Finanzausschuss der UNO in New York mit dem Antrag gescheitert, für die 4. Verhandlungsrunde keine Haushaltsmittel mehr bereit zu stellen.

Auf der Sitzung der EU-Kommission-Arbeitsgruppe am 5. September stellte sich die Bundesregierung gegen eine Teilnahme der EU an dieser Verhandlungsrunde. In einer schriftlichen Antwort vom 26. September auf Fragen zur Position der Bundesregierung begründete das Auswärtige Amt die Ablehnung einer 4. Verhandlungsrunde damit, die Resolution des UNO-Menschenrechtsrats vom Juni 2014 mit dem Mandat für Verhandlungen über ein Abkommen habe „lediglich Aufgaben für die erste, zweite und dritte Sitzung der Vertrags-Arbeitsgruppe postuliert“.

Doch diese Formulierung schließe eine vierte sowie bei Bedarf weitere Verhandlungsrunden keineswegs aus, argumentieren die 115 Rechts-und WirtschaftsprofessorInnen in ihrem Offenen Brief. Sie weisen darauf hin, dass der UNO-Menschenrechtsrat mit seiner Resolution eine zeitlich unbegrenzte Verhandlungsgruppe etablierte und ihr ausdrücklich den Auftrag erteilte, ein fertiges, unterschriftsreifes Abkommen zu erarbeiten.

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