Migranten protestieren: Integrationsbeirat wird geschrumpft

Stellvertreter der gewählten MigrantInnen sollen nicht mehr in dem Gremium mitmachen. Die Betroffenen reagieren mit Unverständnis.

Anfang Mai wurde der Landesbeirat für Integration neu gewählt – erstmals schafften es mehrheitlich RepräsentantInnen muslimischer Organisationen als Vertreter der Berliner MigrantInnen in den Beirat. Nun steht dem Beratungsgremium eine weitere Veränderung ins Haus: Nach einem Schreiben der Senatsverwaltung für Integration, das der taz vorliegt, sollen künftig die StellvertreterInnen der gewählten MigrantInnen nicht mehr an den Sitzungen des Beirats teilnehmen dürfen.

Sieben Mitglieder des 2003 gegründeten integrationspolitischen Beratungsgremiums, dem ansonsten VertreterInnen der Senats- und Bezirksverwaltungen sowie anderer gesellschaftlicher Gruppen angehören, werden von Berliner MigrantInnenorganisationen durch Wahl bestimmt. Alle sieben haben ebenfalls gewählte StellvertreterInnen, die bisher – als nicht stimmberechtigte Mitglieder – ebenfalls regulär an den Sitzungen des Beirats teilnahmen.

Nun heißt es in einem Anschreiben des Integrationsbeauftragten des Senats, Günter Pinieng, an die StellvertreterInnen, dass „lediglich das stimmberechtigte Mitglied berechtigt ist, an den Sitzungen teilzunehmen“. Nur wenn das stimmberechtigte Mitglied verhindert sei, könnten die Stellvertreter teilnehmen. Dies sei den neuen Vorgaben aus dem Gesetz für Partizipation und Integration geschuldet. Mit dem Ende 2011 beschlossenen Gesetz wurde der Integrationsbeirat juristisch verankert.

Da der Beirat nun auf gesetzlicher Basis arbeite, müsse auch dessen Satzung „rechtssicher aufgebaut“ werden, sagte Piening auf Nachfrage der taz. Die rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung habe ergeben, dass eine Teilnahme der Stellvertreter nicht möglich sei. Durch die rechtliche Fundierung habe der Beirat einerseits mehr Einfluss. Dies schaffe aber auch „neue Zwänge“, so Piening.

Sie sehe keinen Nutzen in der neuen Regelung, sagt dagegen Claudia Hahn, im letzten wie im künftigen Beirat stellvertretende Migrantenvertreterin: „Je weniger Migrantenvertreter es in den Sitzungen gibt, desto kleiner ist die vertretene gesellschaftliche Vielfalt.“ Zudem müsse die ehrenamtliche Arbeit der Migranten in dem Gremium und seinen diversen Arbeitsgemeinschaften künftig von weniger Menschen geleistet werden: „Das ist, ganz entgegen der Absicht des neuen Partizipationsgesetzes, eine Einschränkung von Partizipation.“

Tatsächlich definiert das Integrationsgesetz in Paragraf 6 zwar klar die stimmberechtigten Mitglieder des Beirats, schließt aber die Teilnahme anderer nicht ausdrücklich aus. Laut Absatz 1 kann der Beirat die Aufnahme weiterer beratender Mitglieder sogar selbst beschließen.

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