Minarettverbot vor Gericht: Rückschlag für Schweizer Muslime

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Klagen gegen das Schweizer Minarettverbot zurück. Begründung: Die Kläger selbst seien gar nicht betroffen.

Die Schweiz: liberale und tolerante Eidgenossen in bergigem Ambiente. Bild: imago/Geisser

FREIBURG taz | Das Schweizer Minarettbauverbot wird zunächst nicht in Straßburg geprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies gestern fünf Beschwerden als unzulässig zurück. Die Kläger seien vom Verbot nicht konkret betroffen, da sie kein Minarett bauen wollten.

"Der Bau von Minaretten ist verboten." Dieser Satz steht seit Herbst 2009 in der Schweizer Bundesverfassung. Er wurde bei einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 57 Prozent der Stimmen aufgenommen - gegen den Willen der Schweizer Regierung und des Parlaments in Bern. Hauptunterstützerin war die aggressiv-konservative Schweizer Volkspartei.

Die Verfassungsänderung sorgte in ganz Europa für Empörung, weil sie offensichtlich gegen die Religionsfreiheit verstößt. Diese ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Mehrere islamische Organisationen sowie Hafid Quardiri, der ehemalige Sprecher der Genfer Moschee, erhoben deshalb in Straßburg Klage gegen das Minarettbauverbot.

Die Beschwerden wurden nun aber als unzulässig abgelehnt. Da die Kläger selbst gar nicht vorhätten, eine Moschee mit Minarett zu bauen, seien sie keine unmittelbaren "Opfer" der angegriffenen Verfassungsbestimmung. Auch drei weitere noch anhängige Beschwerden dürften bald aus dem gleichen Grund abgelehnt werden.

Diskriminierender Verfassungszusatz

Der Gerichtshof ging nicht auf das Argument ein, dass Muslime in der Schweiz zu einer Religion zweiter Klasse degradiert wurden. Die Kläger hatten auch geltend gemacht, dass der Verfassungszusatz sie als Muslime diskriminiere.

Die Ablehnung der Klagen fiel in einer kleinen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes mit sieben Richtern. Ursprünglich sollte der Fall an eine große Kammer mit 17 Richtern transferiert werden, wohl wegen der grundsätzlichen Bedeutung. Dagegen hatte die Schweiz aber ein Veto eingelegt.

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