Ministeriumsbeirat kritisiert Schwarz-Gelb: „Volkswirtschaftlich kontraproduktiv“

Schwarz-Gelb hat vererbte Unternehmen von der Erbschaftssteuer freigestellt. Nun kritisieren Wissenschaftler des Finanzministeriums die Verschonungsregelung.

Hat die Verschonungsregelung zuletzt ausgeweitet: Finanzminister Schäuble (CDU). Bild: dapd

BERLIN taz | Der Stoß geht mitten ins Herz der schwarz-gelben Erbschaftssteuerpolitik: In einem aktuellen Gutachten kritisiert der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums, dass vererbte Unternehmenswerte von der Erbschaftssteuer ausgenommen bleiben können. Die sogenannte Verschonungsregelung, die Schwarz-Gelb zuletzt 2010 ausgeweitet hatte, sei volkswirtschaftlich kontraproduktiv, so die Experten. Sie fordern stattdessen, die Steuersätze allgemein zu senken.

Lisa Paus, grüne Obfrau im Finanzausschuss des Bundestags, sieht in der Kritik auch den Grund dafür, dass das Bundesfinanzministerium das Gutachten vom November erst jetzt und ohne weiteren Hinweis online gestellt hat. „Die Wissenschaftler ziehen dem Finanzminister den Argumentationszahn“, sagt Paus. Genehme Studien würden gleich getwittert. Das Finanzministerium nannte hingegen organisatorische Gründe für die Verzögerung und wollte sich zum Inhalt des Gutachtens noch nicht äußern.

Dass auf manche geerbten Unternehmenswerte im Gegensatz etwa zu Kapitalvermögen keine Steuern bezahlt werden müssen, war Teil der Erbschaftssteuerreform der großen Koalition 2008. FDP und CDU bauten die Regelung mit der Begründung aus, Unternehmenserben würden in andere Länder abwandern, wenn sie Steuern zahlen müssten. Außerdem schütze die Steuerbefreiung Arbeitsplätze, da sie an die Pflicht des Erben geknüpft ist, das Unternehmen einige Jahre weiterzuführen.

„Für beide Argumente gibt es kaum empirische Evidenz“, sagt Thiess Büttner, stellvertretender Vorsitzender des Beirats. Stattdessen hält das Gremium es für problematisch, wenn Unternehmen nur der Steuerbefreiung wegen in Familienbesitz bleiben. So würde Innovation gefährdet – dabei sicherte gerade sie Arbeitsplätze.

Die Gutachter sehen in der Verschonungsregel viele Möglichkeiten, Vermögen der Steuerpflicht zu entziehen. Das Problem: „Die Politik will einerseits mit hohen Steuersätzen eine Umverteilung von Vermögen signalisieren und gleichzeitig die Unternehmen schonen“, sagt Büttner. Das Erbschaftssteueraufkommen ist seit der Steuerreform von 2008 um elf Prozent auf 4,2 Milliarden Euro jährlich gesunken.

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