Eine Rechnungsprüferin aus Solingen wollte 900.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings einklagen. Ein Arbeitsgericht sah dafür keinen Anlass. Die Klägerin ist entsetzt.

Das Gericht ist nicht ihrer Meinung: Klägerin Gudrun Marks. Bild: dpa
DÜSSELDORF dpa | In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden. Das Gericht wertete die von der Klägerin Gudrun Marks eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.
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Marks hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle „entsorgt“.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Gudrun Marks selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche Mobbing zunächst zuzugeben.
Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte Marks ein Zeichen setzen wollen. „Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um abschreckend zu wirken.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
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Leserkommentare
31.03.2013 14:32 | Irmi
zu ama-dablam ...
27.03.2013 07:56 | Margit
Einen Arbeitgeber nach einer erfolgten Kündigung, dem immer ein längerer Prozess mit Abmahnungen und Gesdprächen vorausgeht ...
26.03.2013 22:59 | Anno
Den Kostenfestsetzungsantrag würde ich gerne sehen. ...