Möglicherweise verfassungswidrig: Juristen kritisieren Hartz-IV-Sätze

Vor dem Beschluss im Parlament zu den neuen Regelsätzen für die Bezieher von Hartz IV melden sich Sozialrechtler zu Wort: Die Koalition habe unsauber gerechnet.

Proteste gegen Hartz IV in Berlin. Bild: dpa

Ralf Brauksiepe ist sich sicher: Die Koalition habe die neuen Regelsätze für die Bezieher von Hartz IV "sauber" gerechnet, sagte der Parlamentarische Staatssekretär der Union im Bundesarbeitsministerium vergangene Woche. Um fünf Euro, von 359 auf 364 Euro im Monat, soll Hartz IV ab 2011 für Erwachsene steigen. Die Kinderregelsätze ändern sich nicht.

Doch Anne Lenze, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt, übt Kritik: "Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe Teile des Gesetzes nicht akzeptieren wird, die Regierung es aber trotzdem verabschiedet. Es zeigt sich ja häufiger, dass die Politik das Risiko eingeht, vor dem Verfassungsgericht zu scheitern. Denn es dauert, bis Karlsruhe erneut entscheidet, und in dieser Zeit hat man Geld gespart."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Februar die bisherige Berechnung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine transparente Neuberechnung bis Ende 2010 gefordert. Lenze bezweifelt, dass die Vorgaben Karlsruhes mit dem neuen Gesetz erfüllt werden.

Und sie ist nicht die Einzige. "Nach meiner Überzeugung läuft der Gesetzgeber ins offene Messer. Je tiefer man in die Details des Gesetzesentwurfs einsteigt, desto größer werden die Zweifel", sagt auch Jürgen Borchert, hessischer Sozialrichter. Lenze und Borchert, die vergangene Woche als Sachverständige vor dem Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales gesprochen haben, benennen mehrere Kritikpunkte.

Da sei zum einen die veränderte Referenzgruppe. Zur Berechnung des neuen Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene wurden die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 ausgewertet, was Menschen, die zu den untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher gehören, täglich ausgeben.

Bei der letzten Berechnung hatte die Regierung noch die untersten 20 Prozent als Referenzgruppe herangezogen. Dass es jetzt nur noch 15 Prozent sind, sei vielleicht noch nicht verfassungswidrig, sagt Lenze. "Aber wenn man schon so niedrig einsteigt, sind alle anderen verfassungsrechtlichen Einwände, die Karlsruhe gemacht hat, umso schärfer zu prüfen. Es muss ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert werden."

So kommt der zweite Punkt ins Spiel: Die Regierung hat die "verdeckten Armen" nicht aus der EVS herausgerechnet. "Obwohl das Statistische Bundesamt und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gesagt haben, dass man die Zahl ermitteln kann", stellt Lenze klar. "Verdeckte Arme" sind Menschen, die ein so niedriges Einkommen haben, dass sie Anspruch auf Hartz IV hätten, aus Unwissenheit oder Scham dieses Geld aber nicht beantragen. 4,9 Millionen "verdeckte Arme" könnte es laut Schätzungen von Volkswirten geben.

Eine beachtliche Zahl, die zu Zirkelschlüssen in der Berechnung führen würde: Die, die noch weniger als Hartz IV haben, bestimmen durch ihr Ausgabeverhalten, was Hartz-IV-Bezieher bekommen sollen.

Der Berliner Sozialrechtler Johannes Münder bemängelt auch, dass zu viele Leistungen aus dem neuen Regelsatz gestrichen wurden, darunter Geld für Alkohol, Tabak, Blumen, Gartengeräte oder die chemische Reinigung. Dadurch gelinge es Hartz-IV-Empfängern nicht mehr, auf etwas zu verzichten, um etwas anderes zu kaufen. Diese Möglichkeit zum "internen Ausgleich" habe Karlsruhe aber verlangt.

Doch die Bundesregierung zeigt sich unbeeindruckt. Am Freitag will sie das Gesetz im Bundestag verabschieden. Am 17. Dezember wäre der letzte Termin in diesem Jahr, an dem der Bundesrat der Neuregelung zustimmen könnte. Doch im Bundesrat ist Schwarz-Gelb auf die Stimmen der SPD angewiesen. Und die verweigert bisher ihre Zustimmung. Damit müsste eine Lösung im neuen Jahr über ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag gefunden werden.

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