Mögliches Gesetz gegen Catcalling: Hubig für Bestrafung verbaler sexueller Belästigung
Soll es eine Strafe für sexuell anzügliches Hinterherrufen geben? Bundesjustizministerin Hubig kündigt eine entsprechende Prüfung an.

Frauen und Mädchen seien viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden, erklärte Hubig. „Ich finde das schwer erträglich – und viele Frauen mit mir.“
Auf die Frage, wo künftig die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und einer strafbaren Handlung verlaufe, antwortete Hubig: „Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.“ Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: „Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen – und es nicht zu übertreiben.“
Unterstützung von Parteifreundin Eichwede
Hubigs Parteifreundin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede hatte sich im Stern Anfang des Monats ebenfalls für eine Strafe für sexuelle Belästigung mit Worten ausgesprochen – zunächst etwa in Form von Geldstrafen. „Solche Fragen müssen aber in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden“, erläuterte Eichwede.
Deutschland wäre mit einer Strafe für verbale sexuelle Belästigung nicht das erste Land, das diesen Schritt geht: Seit Juli 2024 ist sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum in den Niederlanden strafbar. Dazu gehört auch das sogenannte Catcalling, wie verbale sexuelle Belästigung häufig bezeichnet wird.
Für Hubig ist der Begriff verharmlosend, wie es in der Rheinpfalz heißt. Sexuelle Belästigung müsse beim Namen genannt werden, denn es gehe um gezielte Grenzüberschreitungen. Außerdem habe der Begriff selbst einen sexistischen Unterton.
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