Montgomery will Schussel bestrafen: Strafe für verbummelte Arzttermine

Ein steiler Vorschlag des Ärztepräsidenten: Wer als Patient einen Arzttermin unentschuldigt versäumt, soll zur Kasse gebeten werden.

Nur notieren könnte bald nicht mehr reichen. Bild: imago / mcphoto

DÜSSELDORF taz | Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, möchte Patienten, die einen Termin beim Arzt selbst verschuldet platzen lassen, künftig bestrafen.

Es könne nicht sein, sagte Montgomery am Mittwoch auf dem 117. Deutschen Ärztetag in Düsseldorf, dass einerseits die Ärzte gesetzlich zur zeitnahen Terminvergabe verpflichtet werden sollten, Patienten aber mit diesen vereinbarten Terminen zunehmend schludrig umgingen: Viele erschienen einfach nicht - unentschuldigt und ohne vorherige Absage. „Es geht hier um Dimensionen von 20 Prozent und mehr“, schimpfte Montgomery, „da muss es Sanktionen für geben“.

Ob es sich um Geldsanktionen handeln solle und wie hoch diese konkret ausfallen sollten, darauf mochte Montgomery sich nicht festlegen. Wirksamer, so der Ärztepräsident, sei womöglich, „wenn wir die Krankenkassen zur Kasse bitten“. Die gesetzlichen Versicherungen sollten also den Ärzten einen finanziellen Ausgleich zahlen, wenn diese Leerlauf hätten, weil Patienten ihren Termin nicht wahrnehmen.

Die Kassen konterten umgehend mit einer Absage: „Zum Beginn des Ärztetages wollte Herr Montgomery noch weniger über Geld reden, mittlerweile dreht sich wieder alles um die Portemonnaies der Ärzte. Es ist mir ein Rätsel, wie sich das viel gelobte Freiberuflertum des niedergelassenen Arztes mit Ausfallzahlungen durch die Krankenkassen vereinbaren lassen soll“, sagte Florian Lanz, Sprecher des Krankenkassen-Spitzenverbands, der taz.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte am Dienstag zum Auftakt des Ärztetags bekräftigt, dass er das Versprechen des Koalitionsvertrags, wonach kein Patient länger als vier Wochen auf eine Facharztbehandlung warten dürfe, umsetzen werde. Die Terminvergabe, so Gröhe, werde notfalls über Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich geregelt.

Die 250 Delegierten des Ärztetags stimmten am Mittwoch mit großer Mehrheit gegen eine solche Termingarantie. „Allein der behandelnde Arzt kann medizinisch beurteilen, ob ein Patient eine fachärztliche Behandlung benötigt und wie dringend diese ist“, sagte Wieland Dietrich, Delegierter und Chef des Verbands „Freie Ärzteschaft“, nach der Abstimmung.

Die von der schwarz-roten Koalition geplante Gesetzesregelung, so Wieland, würde ernsthaft erkrankte Menschen gefährden, „weil möglicherweise Patienten, die nicht dringend eine Behandlung brauchen, kurzfristige Termine besetzen.“ Außerdem würden die geplanten Terminvergabestellen aus den Budgets der Praxisärzte finanziert – Mittel, die sodann der Patientenversorgung entgingen.

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