Ist die NPD die Rechtsnachfolgerin der DVU? Muss sie deren Schulden zahlen? Nein, urteilte nun ein Gericht. Der Bundestag muss der NPD 50.000 Euro auszahlen.von Sebastian Erb

Mit großem Tamtam verschmolzen NPD und DVU, doch alles wollte die NPD nicht haben. Bild: dapd
BERLIN taz | Die NPD hatte ein großes Ziel: Durch die Verschmelzung mit der Deutschen Volksunion (DVU) wollte sie eine geeinte Partei am rechten Rand schaffen. Was folgte, war für sie ernüchternd: Einige DVU-Landesverbände wehrten sich gegen die Fusion, die NPD-Mitgliederzahlen stiegen nicht, sie sanken sogar. Und dann hatte die NPD plötzlich auch noch die Forderung am Hals, Schulden der DVU zu begleichen.
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Was den letzten Punkt angeht, hat die rechtsextreme Partei nun einen Erfolg vor Gericht erzielt. Die NPD haftet nicht für Schulden der DVU – zumindest nicht bei der staatlichen Parteienfinanzierung. Deshalb muss die Bundestagsverwaltung der Partei 49.333,59 Euro auszahlen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag urteilte. Dieser Betrag war von den rund 1,3 Millionen Euro abgezogen worden, die der NPD für 2011 an Parteienfinanzierung zustehen. Der Grund: eine Rückforderung in dieser Höhe an die DVU, die Ende 2010 in der „NPD – die Volksunion“ aufging.
Dagegen klagte die finanziell angeschlagene NPD nun erfolgreich. Die Verrechnung ist laut Gericht unzulässig. Im Hinblick auf die Parteienfinanzierung habe gar keine Verschmelzung stattgefunden. Schulden müssten also direkt von der DVU eingetrieben werden. Diese befindet sich nach ihrer Auflösung in Liquidation.
Der Argumentation des Bundestages, dass die NPD als Rechtsnachfolgerin der DVU auftrete, wollte das Gericht nicht folgen. Im sogenannten Verschmelzungsvertrag zwischen NPD und DVU sei eindeutig festgeschrieben, dass die NPD nicht die Gesamtrechtsnachfolge der DVU wahrnehme, so die Vorsitzende Richterin der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts, Erna Viktoria Xalter und stichelte zugleich in Richtung NPD, dass diese versucht habe bei der Fusion „nur die Rosinen herauszupicken.“
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Die Bundestagsverwaltung ließ zunächst offen, ob sie das machen wird. Man werde „nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe die sich daraus ergebenden Konsequenzen prüfen“. Das Urteil bedeute aber in jedem Fall, dass im Umkehrschluss „auf die NPD keine Ansprüche der DVU aus der staatlichen Parteienfinanzierung übertragen werden“, hieß es in einer Stellungnahme.
Für das Jahr 2011 würde der DVU rein theoretisch ein Betrag von gut 13.000 Euro zustehen, weil sie 2009 bei der Landtagswahl in Brandenburg 1,15 Prozent der Stimmen erzielte. Das Geld aus der Parteienfinanzierung wird grundsätzlich über die Legislaturperiode hinweg jährlich ausgezahlt. Vor Gericht kündigten die Vertreter der Bundestagsverwaltung an, möglicherweise die komplette Summe zurückzufordern, die 2010 an staatlicher Parteienfinanzierung an die DVU geflossen ist. Das sind rund 130.000 Euro.
In einem anderen Rechtsstreit treffen sich beide Seiten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder. Laut NPD-Bundesgeschäftsführer Andreas Schorr ist ein Termin für Dezember festgesetzt. Es geht dabei um eine Zahlung von 2,5 Millionen Euro, zu der die NPD im Mai 2011 vom Oberverwaltunsgericht Berlin verurteilt wurde. Das Gericht hatte Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 sanktioniert.
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