NS-Kriegsverbrecherprozess: Fünf Jahre für Demjanjuk

Anderthalb Jahre dauerte der womöglich letzte deutsche NS-Kriegsverbrecherprozess. Jetzt wurde John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.

Geht es mit dem Rollstuhl auch in den Knast? John Demjanjuk im Gerichtssaal. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | In einem der letzten NS-Verbrecherprozesse ist der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beteiligung am Massenmord der Nazis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an mindestens 28 060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft verlangt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Demjanjuk nahm das Urteil am 93. Verhandlungstag ohne jede Regung auf. Der gebürtige Ukrainer, der das Verfahren von einem Rollbett neben der Richterbank mit einer Sonnenbrille über den Augen verfolgte, hat in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen. Auch am Prozessende verzichtete er auf ein Schlusswort.

Zwar konnte Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da das Lager Sobibor im besetzten Polen allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat. Ein Dutzend Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern aus den Niederlanden nahmen als Nebenkläger an der Urteilsverkündung teil.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.