Die Anwälte der Opfer der NSU-Mordserie beklagen eingeschränkte Akteneinsicht. Zu viele Papiere seien als vertraulich gekennzeichnet und damit unzugugänglich.

Die Opferanwälte würden auch gern in den Akten blättern wie hier Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht. Bild: dapd
BERLIN dpa | Nach der Anklageerhebung im NSU-Terrorkomplex beklagen Anwälte der Opfer Intransparenz in dem Verfahren. Aus unersichtlichen Gründen seien große Teile der Anklage als vertraulich eingestuft, würden also unter Verschluss gehalten, sagte der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler der Nachrichtenagentur dpa.
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„Diese Art von Geheimhaltung habe ich in meiner bisherigen Praxis noch nicht erlebt.“ Ähnlich äußerte sich der Opfer-Anwalt Detlef Kolloge, der ein Beschwerdefax an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und das Oberlandesgericht München sandte.
Daimagüler und Kolloge vertreten die Angehörigen von drei türkischen Männern, die von der Neonazi-Terrorzelle NSU ermordet worden sein sollen. Der Gruppe werden zehn Morde sowie mehrere Anschläge und Banküberfälle zur Last gelegt. Anfang November erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer. Die Hauptverhandlung soll im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht in München beginnen.
Laut Kolloge enthalten fast alle Akten der Anklage - insgesamt umfasse diese knapp 600 Ordner – den Vermerk „VS – nur für den Dienstgebrauch“, sind also vertraulich zu behandeln. „Für mich ist unklar, was das bedeuten soll“, sagte Kolloge.
Der Jurist Daimagüler sprach von einem „merkwürdigen Geheimhaltungssystem“. Dass gewisse Inhalte der Anklage – etwa Fotos von den Tatorten – zurückgehalten würden, sei verständlich. „Aber der Tatkomplex als solcher sollte öffentlich behandelt werden“, sagte Daimagüler. Ansonsten verfestige sich bei den Bürgern der Eindruck, im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie werde nur „gemauschelt“ und nicht Teile der Sicherheitsbehörden, sondern der Rechtsstaat insgesamt habe versagt. „Und schließlich hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Trauerfeier für die NSU-Opfer höchstpersönlich eine lückenlose Aufklärung versprochen“, sagte Daimagüler.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wies die Kritik der Anwälte zurück. „Das Verfahren steht in vollständigem Einklang mit den Regeln der Strafprozessordnung. Alle Verfahrensbeteiligten haben umfassende Akteneinsicht erhalten“, sagte er.
Nach der Strafprozessordnung würden das staatsanwaltliche Ermittlungs- und das gerichtliche Zwischenverfahren nicht öffentlich geführt. „Dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit trägt die Strafprozessordnung dadurch Rechnung, dass das Kernstück eines Strafprozesses, nämlich die gerichtliche Hauptverhandlung, öffentlich geführt wird.“
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