NSU-Prozess am OLG München: Zschäpe schweigt und schweigt

Die Angeklagte Beate Zschäpe lässt im NSU-Prozess ihren Verteidiger sprechen. Fragen der Opfer-Familien will sie gar nicht beantworten.

Beate Zschäpe versenkt ihr Gesicht in einem schwarz-weißen Schal

Wie eine Wand. Beate Zschäpe nutzt ausgiebig das Recht zu schweigen Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Die Familien der NSU-Opfer hatten noch einmal gehofft. Viele ihrer Fragen sind, trotz dreieinhalb Jahren Prozess in München, bis heute offen. Die drängendste: Warum ermordeten die Rechtsterroristen gerade meinen Mann, meinen Vater, meine Tochter? Nun wollte sich Beate Zschäpe am Mittwoch doch noch zu den Fragen der Angehörigen positionieren.

Im Juli hatten die Opfer-Anwälte rund 300 Fragen an Zschäpe gestellt, über Stunden dauerte die Verlesung. Wer waren Helfer an den Tatorten? Gibt es weitere Taten? Existieren noch versteckte Gelddepots?

Am Mittag nun greift Zschäpes Anwalt Mathias Grasel zum Mikro. Kurz beantwortet er noch offene Detailfragen des Mitangeklagten Carsten S., dann verliest er fast nebenbei im Namen Zschäpes: „Die Fragen der Nebenklage beantworte ich nicht.“

Es ist Zschäpes Recht zu schweigen – aber viele der Familien werden diesen Satz als Affront aufnehmen. Im Dezember, als sich Zschäpe nach jahrelangem Schweigen das erste Mal im Prozess einließ, hatte sie noch erklärt, sie entschuldige sich „aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Straftaten“. Schon damals aber kündigte sie an: Die Fragen der Angehörigen werde sie nicht beantworten, nur die des Gerichts. Und: Die zehn Morde und zwei Anschläge des NSU gingen alle auf das Konto von Mundlos und Böhnhardt. Sie habe immer erst im Nachhinein davon erfahren und diese verurteilt.

Am Nachmittag ist es Mehmet Daimagüler, Anwalt der Nürnberger Opferfamilien von Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşar, der nachhakt. Seine Mandantin überlege, persönlich anzureisen und Zschäpe ihre Fragen zu stellen. „Würden Sie diese dann auch nicht beantworten?“ Zschäpes Anwalt Grasel zögert nicht lange. „Das gilt auch für die Nebenkläger persönlich.“ Eine kühle, formale Abfuhr. Zschäpe verzieht dabei keine Miene.

Entschuldigung ohne Erklärung ist keine

„Was ist unter diesen Umständen eine Entschuldigung wert?“, fragt Daimagüler später. „Frau Zschäpe hat das Recht zu schweigen. Meine Mandanten haben das Recht, ihre Entschuldigung nicht anzunehmen.“

Auch Sebastian Scharmer, Anwalt der Tochter des in Dortmund erschossenen Mehmet Kubasik, sagt: „Wir haben alles versucht.“ Zschäpe habe die Chance gehabt, ihre „nicht ansatzweise glaubhafte“ Aussage zu korrigieren und doch noch für Aufklärung zu sorgen. Dies zu verweigern, so Scharmer, „auch das ist ein Statement“.

Den NSU-Prozess indes könnte die Haltung Zschäpes nun beschleunigen. In den vergangenen Monaten hatte sich ein zähes Ping-Pong-Spiel mit den Richtern entwickelt. Nach Zschäpes erster Aussage beantwortete sie Nachfragen erst nach wochenlanger Beratung mit ihren Anwälten – und immer nur schriftlich. Ergaben sich daraus neue Fragen, dauerte es wieder Wochen. Der Prozess verzögerte sich weiter und weiter.

Letzte Chance auf Fragen

Inzwischen hat der Senat die Prozesstermine vorsorglich bis September 2017 verlängert. Und ganz ist das Frage-Antwort-Prozedere nicht vorbei. Denn Zschäpes Anwalt Grasel sagte am Mittwoch auch: Sollten die Richter Fragen der Opferanwälte übernehme, werde Zschäpe diese doch beantworten. Ob der Senat dies tut, ließ er vorerst offen.

Einige der Nebenkläger haben längst resigniert. Thomas Bliwier, Vertreter der Familie des in Kassel ermordeten Halit Yozgat, stellte schon im Juli keine Frage an Zschäpe mehr. „Sie ist offenkundig in keiner Weise bereit, den Sachverhalt aufzuklären“, so Bliwier. „Die Konsequenzen wird sie tragen müssen.“

Der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann unternimmt am Nachmittag dagegen noch einen Versuch. Er beantragt, einen Brief Zschäpes im Prozess verlesen zu lassen, den diese 2013 aus der U-Haft an Robin S. schrieb, einen befreundeten und damals ebenfalls inhaftierten Neonazi aus Dortmund. In dem Schreiben gibt sich Zschäpe selbstbewusst. An einer Stelle beklagt sie, dass ihr im Gefängnis wiederholt Antidepressiva angeboten wurden. Dabei gehe es ihr gut. Und „ums Verrecken willen“ würde sie niemanden dort in ihr Innenleben blicken lassen.

Diese Äußerungen zeigen für Hoffmann, wie willensstark Zschäpe tatsächlich sei und dass sie sich keinesfalls so leicht unterordne – wie sie es laut eigener Aussage angeblich bei Mundlos und Böhnhardt tat. Darauf entbrennt im Gerichtssaal ein Streit. Zschäpes Alt-Anwalt Wolfgang Stahl unterbricht die Antragsverlesung: Der Brief betreffe „Höchstprivates“ der Angeklagten und habe im Verfahren nichts zu suchen. Auch der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben springt Zschäpe bei.

Am Ende schließt das Gericht für die Diskussion die Öffentlichkeit aus und lässt die Besucherempore räumen – erst zum zweiten Mal in der dreieinhalbjährigen Verhandlung. Der Streit geht danach indes weiter. Die Verteidigung versuche das Gericht „aufs Glatteis zu führen“, moniert ein Nebenkläger. Von dort wird zurückgekoffert: Solche Unterstellungen seien eine „Frechheit“. Am Ende vertagt Richter Manfred Götzl die Entscheidung über den Briefantrag. Eine aber hat die Diskussion plötzlich wieder aufgeweckt verfolgt: Beate Zschäpe.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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