NSU-Prozess in München: „Richtige“ und „falsche“ Opfer

Beate Zschäpes Anwälte wollen nicht alle Opfer des Anschlages in der Kölner Keupstraße anerkennen. Wer unverletzt blieb, sei nicht betroffen.

Beate Zschäpe zwischen ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München steht noch aus: Im NSU-Verfahren stellte in der vergangenen Woche die Verteidigung der Hauptbeschuldigten Beate Zschäpe den Antrag, die Zulassung der Nebenklage von Sermin S. zu widerrufen und damit ihren Rechtsanwalt Alexander Hoffmann aus dem Verfahren zu werfen. S. hatte den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße miterlebt. Die Antragsbegründung von Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer: Das Opfer Sermin S. sei kein Opfer.

Am Dienstag widersprach allerdings die Bundesanwaltschaft diesem Antrag. Dass die Frau in ihrer Wohnung unverletzt geblieben sei, ändere nichts an ihrem Recht, als Nebenklägerin aufzutreten, sagte Staatsanwältin Anette Greger. „Bestimmend ist der Vorsatz der Täter.“ Gül Pinar, die die Familie eines weiteren NSU-Opfers vertritt, erklärte zudem, dass der „Anschlag als Hassverbrechen zu bewerten sei“.

Der Antrag der Verteidigung kam nicht unerwartet. Knapp anderthalb Stunden hatte Ende Januar der Therapeut von Sermin S. über ihre psychischen Verletzungen ausgesagt. Offen zweifelte die Verteidigung von Zschäpe an, dass durch den Nagelbombenanschlag am 9. Juni 2004 die damals schwangere 27-Jährige an Panikattacken und Angstzuständen leiden würde.

In ihren ersten therapeutischen Sitzungen hatte sie den Anschlag nämlich nicht erwähnt. Dem Antrag schoss sich die Verteidigung des Mitbeschuldigten Ralf Wohlleben an, der eine der Mordwaffen mitorganisiert haben soll.

„Monstrosität des Anschlags“

„Dieser Antrag will zwischen ’richtigen‘ und ’falschen‘ Opfern unterscheiden“, sagt Hoffmann. Am Dienstag führte er aus, dass die Verteidigung von Zschäpe ausblende, dass das NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe mit der Bombe, gefüllt mit über 700 Zimmermannsnägeln, möglichst viele Menschen töten wollte. Seit der ersten Vernehmung der Opfer des Bombenschlags am 20. Januar sei „die Monstrosität des Anschlags“ überdeutlich geworden. 22 Menschen wurden durch die Bombe teilweise lebensbedrohlich verletzt.

Am Tag des Anschlags befand sich Sermin S. im hinteren Teil ihrer Wohnung in der Straße, in der die Bombe auf einem Fahrrad abgestellt war. Sie spürte die Wucht der Explosion. In den vorderen Teil der Wohnung drangen durch das Fenster Nägel der Bombe ein. Der Schock kam, als S. auf die Straße ging, wo blutüberströmte Menschen lagen, saßen, umherliefen. Ihr Kind kam 18 Tage vor dem erwarteten Termin zur Welt.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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