NSU-Prozess in München: Plädoyers beginnen am Mittwoch

Die Beweisaufnahme ist beendet. Mehr als vier Jahre dauerte sie im Terrorverfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Unterstützer.

Menschen halten Zettel mit Bildern von Opfern des NSU hoch

Gedenken an die Opfer des NSU am ersten Prozesstag in München, im Mai 2013 Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Mehr als vier Jahre nach Beginn des NSU-Prozesses sollen am Mittwoch die Plädoyers in dem Mammutverfahren beginnen. Das hat das Oberlandesgericht München am Dienstag bekanntgegeben. Als erste Partei soll die Bundesanwaltschaft plädieren. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte mitgeteilt, er sei dafür vorbereitet: „Wir können morgen beginnen.“ Das Plädoyer der Anklage werde schätzungsweise 22 Stunden dauern.

Von 1998 bis zum November 2011 lebte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe mit den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven. Sie sollen zudem zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten verübt und Dutzende Banken überfallen haben.

Zschäpe ist als drittes und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einzig überlebendes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt. Ihr droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bis zum Beginn der Sommerpause solle die Bundesanwaltschaft ihre Schlussvorträge beenden, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag. Letzter Verhandlungstag ist der 1. August. Dann sind in Bayern Sommerferien.

Weitere Anträge abgelehnt

Erst im September sollen dann die Plädoyers der anderen Prozessparteien folgen. Zunächst sind die Nebenkläger an der Reihe und zum Schluss die Angeklagten.

Das Gericht hatte am Dienstag letzte Anträge der Verteidigung abgelehnt. Dazu gehörte die Forderung nach einem neuen psychiatrischen Gutachten über den Zustand Zschäpes. Am Nachmittag erklärte Götzl die Beweisaufnahme in dem Mammutprozess für beendet.

In den vergangenen Jahren hatte der Münchner Senat 815 Zeugen angehört und 42 Sachverständige befragt. Nach Schätzung des Gerichts kostete jeder der bisher 373 Verhandlungstage rund 150.000 Euro.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.