Umweltbundesamt gegen Fracking: „Unbeherrschbare Risikotechnologie“

Das Umweltbundesamt fordert ein „Quasiverbot“ für die umstrittene Erdgasfördermethode. Das soll durch strenge Umweltauflagen erreicht werden.

Gefährlicher Rohstoffboom: Fracking in den USA. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Umweltbundesamt (UBA) will die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking so stark regulieren, dass sie praktisch kaum eingesetzt wird. Es handele sich um eine „Risikotechnologie“, deren Gefahren „nicht beherrschbar“ seien. Auch energie- und klimapolitisch sei Fracking „wenig sinnvoll“, erklärte UBA-Chefin Maria Krautzberger am Mittwoch. Ein völliges Verbot dieser Art der Rohstoffgewinnung sei rechtlich allerdings kaum umsetzbar.

Krautzberger setzt stattdessen auf „enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ – und stützt sich dabei auf ein neues 600-seitiges Gutachten. Da ist etwa eine genaue Untersuchung des Grundwassers vorgesehen, bevor auch nur mit Probebohrungen begonnen wird. Mit „strengen gesetzlichen Regelungen“ könne „ein verbotsgleicher Zustand“ erlangt werden, meinte Krautzberger – zumindest für das „unkonventionelle“ Fracking aus Schiefer-und Kohleflözgestein.

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in das Gestein gepresst, um es großflächig aufzubrechen und das Gas freizusetzen. Das befindet sich in den unkonventionellen Lagerstätten nicht in einem großen Reservoir, sondern ist etwa in Schiefer, Granit oder Ton eingeschlossen.

Umweltschützer, aber auch Bierbrauer und Wasserversorger befürchten, dass das Grundwasser durch den Einsatz giftiger Chemikalien belastet wird. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) versprachen darum vor Kurzem in einem Eckpunktepapier, Fracking zur Förderung von Gas „aus Tiefen oberhalb von 3.000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz zu verbieten“. Dort befinden sich zumeist jene unkonventionellen Schiefergaslagerstätten. Und Trinkwasserreservoire. 2021 soll das Verbot dann noch mal überprüft werden. Die Regierung müsse dies nun schnell umsetzen – und noch weiter gehen, so Krautzberger.

Gift aus der Tiefe

Denn auch das in Deutschland bereits eingesetzte „konventionelle Fracking“, bei dem mit weniger Druck und Chemie gearbeitet wird, sorgt die Mitarbeiter in der obersten deutschen Umweltbehörde. Die dort verwendeten Substanzen gelten ebenfalls als umweltbelastend. Zudem macht den Umweltschützern das Wasser Sorge, das beim Fracken aus der Tiefe mit nach oben gespült wird. Das ist eine oft salzige Brühe, die neben den Frackchemikalien krebserregende Benzole, Schwermetalle oder auch radioaktive Substanzen aus dem Untergrund enthalten kann.

Statt diesen „Flowback“ wie bisher wieder unter die Erde zu pressen, müsse er „aufbereitet und möglichst wiederverwertet“ werden, fordert nun das Umweltbundesamt. Außerdem solle es ein Fracking-Chemikalien-Kataster geben. Krautzbergers Resümee: Jede Form des Frackings müsse mit schärferen Umweltauflagen belegt und in Wasserschutzgebieten ohnehin verboten werden. Wissenschaftlich begleitete Probebohrungen sollen aber möglich bleiben.

Dem nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) gehen die Forderungen des UBA nicht weit genug. „Wir brauchen ein Fracking-Verbot, das nicht nur in Wasserschutzgebieten gilt, sondern auch für die restlichen 80 bis 90 Prozent der Flächen“, erklärte er. Auch der Deutsche Naturschutzring forderte ein „bundesweites umfassendes Frackingverbot“.

Der für das Fracking-Gesetz zuständige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte sich am Mittwoch nicht zu den Forderungen des UBA. (Mitarbeit: Malte Kreutzfeldt)

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