Freihandelsabkommen TTIP und Ceta: Minimale Änderungswünsche

Ein Geheimprotokoll legt nahe: Deutschland stimmt dem umstrittenen Investorenschutz zu. SPD-Politiker lehnen Schiedsgerichte ab.

Hat ein taktisches Verhältnis zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Bild: dpa

BERLIN taz | Die Haltung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wirkt verwirrend: In der Öffentlichkeit äußert er sich häufig kritisch über die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und Ceta. Am Mittwoch etwa schrieb er auf seiner Facebookseite, dass es in den Abkommen „auf gar keinen Fall“ einen Investitionsschutz geben dürfe, der „die Möglichkeit bietet, Gesetze oder die Willensbildung in einem demokratisch gewählten Parlament auszuhebeln“.

Bisher sehen beide Freihandelsabkommen vor, dass amerikanische und kanadische Konzerne vor internationalen Schiedsgerichten gegen europäische Staaten klagen können, wann immer die Firmen ihre „legitimen Erwartungen“ auf Profit geschmälert sehen.

Doch so kritisch Gabriel öffentlich zu sein scheint – in einem internen Vermerk klingt das Bundeswirtschaftsministerium deutlich entspannter, wenn es um den Investitionsschutz geht. Am vergangenen Freitag tagte in Brüssel der Handelspolitische Ausschuss des EU-Rats, wo die europäischen Mitgliedstaaten erstmals das weitgehend fertige Freihandelsabkommen mit Kanada bewerteten.

Wie dem geleakten Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist, hatte Deutschland beim Thema Investitionsschutz keine grundsätzlichen Bedenken, sondern merkte nur ein paar Details an. So soll verhindert werden, dass Finanzinvestoren klagen können, wenn Pleitebanken unter staatlicher Regie abgewickelt werden oder wenn europäische Staaten ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Zudem will Deutschland sicherstellen, dass die Steuerpolitik ausgenommen wird.

„Das untergräbt unseren Rechtsstaat“

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht darin keinen Widerspruch zu Gabriels öffentlicher Haltung. „Unsere grundsätzliche Einschätzung ist nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher. Aus der SPD gibt es derweil Druck, dass der Wirtschaftsminister hart bleibt. „Wenn im Ceta-Abkommen eine sogenannte Investitionsschutzklausel enthalten ist, dann sollten wir das schnellstens in Brüssel stoppen“, sagte der Berliner SPD-Chef Jan Stöß der taz. „Das untergräbt unseren Rechtsstaat.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe ist sicher: „Mit Investionsschutzklauseln gibt es keine Zustimmung der deutschen und europäischen Sozialdemokraten. Für die außerparlamentarischen Kritiker wird es allerdings schwieriger, gegen die Freihandelsabkommen vorzugehen. Am Donnerstag entschied die EU-Kommission, dass sie eine europäische Bürgerinitiative gegen TTIP nicht zulässt. Um die dafür notwendigen eine Million Unterschriften zu sammeln, hatten sich 230 Organisationen in 21 EU-Ländern zum Bündnis „Stop TTIP“ zusammengeschlossen.

Die EU-Kommission begründete die Nichtzulassung damit, dass sie bei TTIP und Ceta keine Rechtsakte vornehme. Das Bündnis erwägt nun, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen: „Würde diese Rechtsauffassung Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträge die Hände gebunden.“

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