Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Gender-Gleichheit für Pilotenköpfe

Frisur schlägt Tradition: Flugzeugführer der Lufthansa müssen keine Mütze mehr tragen – weil das von den Kolleginnen auch nicht verlangt wird.

Auch er muss sie nicht mehr tragen: keine Mützenpflicht für Piloten. Bild: reuters

ERFURT taz | Wenn Lufthansa-Pilotinnen keine Mütze tragen müssen, dann kann dies von Piloten auch nicht verlangt werden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Geklagt hatte ein Pilot der Lufthansa, der nicht gerne Kopfbedeckungen trägt. Einmal wurde er sogar von einem Flug von München nach New York abgesetzt, weil er seine Mütze nicht dabei hatte, zudem bekam er einen Eintrag in die Personalakte. Der Mann fühlte sich diskriminiert, denn Pilotinnen ist freigestellt, ob sie die Mütze tragen oder nicht. Rund sechs Prozent der 3.600 Lufthansa-PilotInnen sind weiblich.

Beim Arbeitsgericht Köln hatte der Pilot zunächst Erfolg, während beim Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen die Lufthansa obsiegte. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde aber die Revision zugelassen, nun musste das BAG in Erfurt entscheiden.

Der Pilot, der in der Verhandlung ohne Uniform und Mütze erschien, ließ seinen Anwalt erklären: „Die Klage richtet sich nicht gegen geschlechtsspezifische Berufskleidung.“ Es gehe nur gegen den einseitigen Mützen-Zwang, denn eine Mütze sei neutral. „Es ist eine Diskriminierung, wenn nur Männer Ärger bekommen, wenn sie ihre Mütze nicht dabei haben“.

Lufthansa will Mützenpflicht für männliche Piloten

Die Lufthansa beharrte dagegen auf der Mützenpflicht, die in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist. „Die Öffentlichkeit verbindet Lufthansa-Piloten nun mal mit einer Mütze“, sagte der Anwalt der Airline. Nur bei Pilotinnen bestehe man nicht darauf, weil die Mütze bei Hochsteck-Frisuren und bestimmten Haarspangen Probleme bereiten könne.

Das Bundesarbeitsgericht entschied nun zugunsten des Piloten. Es gebe „keinen sachlichen Grund“ für die unterschiedlichen Kleidungssvorgaben für Pilotinnen und Piloten. „Traditionspflege und Schutz der Haartracht“ seien keine ausreichende Rechtfertigung, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in ihrer knappen Urteilsbegründung.

„Wenn ein Mann frisch gegelte Haare hat, dann hat er doch auch Probleme mit der Mütze“, hatte Schmidt zuvor in der Verhandlung erklärt.

Außerdem hatte sie die Lufthansa-Vertreter gefragt, ob das Unternehmen denn nicht zu seinen Pilotinnen stehe – wenn nur Piloten verpflichtet werden, die für die Öffentlichkeit so wichtige Pilotenmütze zu tragen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.