Lüneburger Auschwitz-Prozess: Überlebende wollen nicht verzeihen

Im Lüneburger Auschwitz-Verfahren wenden sich 49 Nebenkläger gegen eine Überlebende. Sie hat dem Angeklagten pauschal verziehen.

Hat allen Nazis verziehen: Überlebende Eva Kor im Gericht in Lüneburg. Bild: dpa

BERLIN/LÜNEBURG taz | Im Lüneburger Prozess gegen den Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning (93) ist es zum offenen Streit zwischen den Nebenklägern um die Frage einer Aussöhnung mit dem Täter gekommen. 49 Überlebende des Vernichtungslagers haben eine Erklärung der Anwälte Thomas Walther und Cornelius Nestler unterzeichnet, in der sie sich von den Stellungnahmen der Nebenklägerin Eva Kor distanzieren.

Kor hatte dem wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Menschen Angeklagten sowohl bei ihrer Zeugenaussage als auch bei öffentlichen Auftritten verziehen. Zudem lehnte die 81-Jährige generell Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Täter ab und dankte Gröning dafür, dass er zu Prozessbeginn seine „moralische Mitschuld“ eingestanden habe. Zuletzt wiederholte sie ihre Auffassung am Sonntagabend in der TV-Sendung „Günther Jauch“. Gröning hatte vor Gericht ausgesagt, er überlasse es dem Gericht, ob er auch strafrechtlich schuldig sei.

Die heute 81-jährige Eva Kor wurde 1944 mit ihrer Familie nach Auschwitz deportiert. Sie und ihre Zwillingsschwester überlebten als einzige, weil sie von dem KZ-Arzt Josef Mengele zu Experimenten missbraucht wurden. Ihre Familie wurde in der Gaskammer ermordet.

In ihrer gemeinsamen Erklärung kritisieren die 49 Nebenkläger den Widerspruch, dass Kor einerseits das Verfahren gegen Oskar Gröning ablehnt, andererseits aber als Nebenklägerin auftritt. „Als Nebenklägerin im Namen der Ermordeten aufzutreten, öffentlich das Strafverfahren abzulehnen und die Rolle der Nebenklägerin zur medial inszenierten persönlichen Verzeihung zu nutzen – das passt nicht zusammen“, heißt es in dem von den Rechtsanwälten Walther und Nestler am Montag verbreiteten Schreiben.

Dokumentation des Justiz-Versagens

Jeder unter den Überlebenden müsse seinen Weg finden, mit dem Erlittenen umzugehen, schreiben die beiden Anwälte. Doch ihre 49 Mandanten seien sich darin einig, dass sie „für ihre ermordeten Eltern und Geschwister Klage führen wollen“. In dem Strafverfahren gegen Gröning gehe es auch um die Dokumentation des jahrzehntelangen Versagens der Justiz. Weiter heißt es: „Wir können Herrn Gröning nicht die Mitwirkung am Mord unserer Angehörigen und weiteren 299.000 Menschen verzeihen – zumal er sich bisher frei von jeglicher strafrechtlichen Schuld fühlt. Wir begrüßen die Aufklärung, die dieses Strafverfahren leistet.“

Eva Kor hatte schon vor 20 Jahren für Aufsehen gesorgt, als sie allen Nazis ihre Taten pauschal vergab. In jüngster Zeit ist sie mehrfach mit dem Enkel des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, Rainer Höß, aufgetreten. Rainer Höß hatte 2009 versucht, Hinterlassenschaften seines Großvaters gewinnbringend an die israelische Holocaustgedenkstätte Jad Vaschem zu verkaufen, was auf heftige Kritik stieß.

Mit ihrer Erklärung machen die 49 Nebenkläger deutlich, dass Kor nicht in ihrem Namen spricht. Das Schreiben gilt auch als Zeichen dafür, dass sie nicht länger dazu bereit sind, Kors große mediale Präsenz widerspruchslos hinzunehmen.

Unterdessen zeichnet sich ab, dass es schon bald zu einem weiteren Auschwitz-Prozess in Deutschland kommen könnte. Das Landgericht Detmold will spätestens bis zum Juni entscheiden, ob sie die Anklage gegen einen 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord zulässt. Der ehemalige SS-Mann stammt aus dem Kreis Lippe und soll ab 1942 in dem Vernichtungslager eingesetzt worden sein. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Verbrechen bestreitet er eine konkrete Tatbeteiligung.

Demjanjuk-Urteil führte zu Umdenken

Allerdings geht die Rechtsprechung seit der Verurteilung von John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft in München davon aus, dass zur Verurteilung ein individueller Mord dann nicht mehr nachgewiesen werden muss, wenn der Täter in einem Vernichtungslager eingesetzt worden ist.

Das Demjanjuk-Urteil von 2011 ist allerdings niemals rechtskräftig geworden, weil der Angeklagte vor einer anhängigen Revision 2012 verstarb. Dennoch hat das Verfahren dazu geführt, dass die Ermittlungsbehörden seitdem gegen mutmaßliche Täter in Vernichtungslagern vorgehen, die zuvor jahrzehntelang unbehelligt geblieben waren. Sowohl der Prozess in Lüneburg als auch das Detmolder Verfahren gründet auf entsprechenden Recherchen.

Ein weiteres Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter in Auschwitz wegen Beihilfe zum Mord ist bei der Schweriner Justiz anhängig.

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