Irische Zeitungsverleger fordern Geld: 300 Euro für fünf Links

Der Zeitungsverband in Irland verlangt eine Bezahlung für das Verlinken von Artikeln. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld eintreiben.

Gehört auch zum Verband National Newspapers of Ireland: Die „Irish Independent“. Bild: Screenshot: irishindependent.newspaperdirect.com

DUBLIN taz | Irlands Zeitungsverlage verlangen Geld für Onlineverweise auf Artikel ihrer Blätter. Der Verband National Newspapers of Ireland, dem 16 überregionale Tages- und Sonntagszeitungen sowie 25 Lokalblätter angehören, hat von der irischen Sektion der Women’s Aid Lizenzgebühren gefordert, weil die Frauen-Hilfsorganisation auf ihrer Webseite Links zu Artikeln gesetzt hatte, in denen positiv über ihre Spendensammlungen berichtet wurde.

Für fünf Links verlangt der Zeitungsverband 300 Euro, für 26 bis 50 Links will man 1.350 Euro kassieren, darüber hinaus müsse der Preis ausgehandelt werden. Eingetrieben werden soll das Geld von einer Verwertungsgesellschaft, die unter derselben Adresse wie der Zeitungsverband residiert.

Man „benötigt eine Lizenz für einen direkten Link zu einem Artikel, selbst wenn man keine Inhalte direkt auf die eigene Webseite stellt“, schrieb die Verwertungsgesellschaft an Women’s Aid.

Deren Anwalt Simon McGarr hat den Fall auf seiner Webseite unter der Überschrift „Das ist kein Witz“ dargelegt. Demnach versuchen die Verlage schon seit vergangenem Juli, den zuständigen Parlamentsausschuss zu einer Gesetzesvorlage zu bewegen, in der Gebühren für Links geregelt werden. Das zielt vor allem auf Google ab. Da die Politiker bisher untätig blieben, wollen die Verlage das Geld nun durch ihre Verwertungsgesellschaft einklagen.

Die Zeitungsverleger nennen es „vollkommen vernünftig, dass Organisationen, die den Inhalt von Zeitungen für ihre eigenen kommerziellen Ziele ausbeuten, vorher um Genehmigung bitten müssen“. Eine Bitte um Erlaubnis für einen Link habe man noch nie abgelehnt. Das sei aber auch nicht der Punkt, so Women’s-Aid-Anwalt McGarr: Die Verlage wollten so klarmachen, „Dass sie das recht haben, Links zu erlauben, zu verbieten – oder eben Gebühren dafür zu erheben.“

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