Auf Acta folgt Ipred2: Zurück auf „Los“

Acta mag tot sein, aber die EU strickt schon die nächste Richtlinie: Jetzt soll Ipred 2 Piratenprodukte stoppen. Gegner fordern eine breit angelegte öffentliche Konsultation.

Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich. Bild: dapd

BRÜSSEL taz | Wenn der Antipirateriepakt heute tatsächlich abgelehnt wird, heißt das noch lange nicht, dass es keine Reform des Urheberrechtsschutzes in der EU geben wird. Bereits in Arbeit ist eine Richtlinie, deren Namen noch abenteuerlicher klingt als Acta: Ipred 2. Ausgeschrieben und übersetzt heißt das so viel wie „Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern“.

Dahinter verbergen sich Regeln, wie Musik, Literatur, Medikamentenrezepturen und sonstige intellektuelle Leistungen besser geschützt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf möglichen Strafmaßnahmen für diejenigen, die illegal Inhalte im Internet kopieren oder verbreiten.

Wie die Richtlinie konkret aussehen soll, ist offiziell noch nicht bekannt. Die EU-Kommission will den Vorschlag in der zweiten Jahreshälfte vorlegen. Aber einige Details sind bereits durchgesickert und haben – ähnlich wie Acta – für einen Aufschrei in der Internetgemeinde gesorgt.

So will die EU-Kommission wohl auch kleine und mittlere Unternehmen stärker vor Raubkopien schützen. Im Maßnahmenkatalog gegen Fälscher stehen etwa einstweilige Verfügungen und Schadenersatzzahlungen.

Außerdem fordert die Behörde Netzsperren für Personen, die trotz mehrfacher Warnungen Musik oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet tauschen. „Solche verschärften Regeln kann die Kommission nach dem Streit um Acta unmöglich vorschlagen. Sie würde ihre Glaubwürdigkeit verlieren“, meint der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht.

Neugestaltung des Urheberrechts

Ursprünglich sollte Ipred 2 bereits 2007 verabschiedet werden, nach lauter Kritik kündigte die EU-Kommission aber an, die Richtlinie noch einmal zu überarbeiten. Die Acta-Gegner im Europäischen Parlament fordern nun, über die Neugestaltung des Urheberrechts grundsätzlich neu nachzudenken – am besten mit einer breit angelegten öffentlichen Konsultation. Der zuständige Berichterstatter, der sozialdemokratische Abgeordnete David Martin, will, dass dabei nicht nur die Interessen der Industrie, sondern auch die der übrigen Gesellschaft, zum Beispiel der Internetnutzer, berücksichtigt werden.

Auf internationaler Ebene gilt vorerst das sogenannte Trips-Abkommen weiter, das seit Mitte der 90er Jahre für die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO bindend ist. Allerdings bleibt dieses Abkommen relativ vage. Genau deshalb wollten die Industriestaaten – darunter eben die EU, die Vereinigten Staaten und Japan – das weitergehende Acta-Abkommen ohne die Entwicklungs- und Schwellenländer durchdrücken.

Damit sind sie zunächst gescheitert. Die Verhandlungen müssen nun wieder von vorne beginnen.

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