Problem Scheinselbstständigkeit: Die Leiharbeiter des Journalismus

Ohne Pauschalisten geht kaum etwas bei Tageszeitungen und News-Seiten. Über ein System, das bald zerbrechen könnte.

Leerer Bürotisch.

Fester Schreibtisch in der Redaktion? Feste Arbeitszeiten? Das kann nur schwer ein freier Mitarbeiter sein Foto: dpa

Anfang April berief Peter Pauls, der Chefredakteur des Kölner Stadtanzeigers, eine spontane Redaktionskonferenz ein: Man solle sich nicht wundern, wenn der Zoll oder die Polizei demnächst anrücken würden, sagt Pauls seinen Mitarbeitern. Bei dem Vorwurf, der im Raum stünde, sei das ein normaler Vorgang. Der Grund für die Warnung an die Redaktion: Gegen DuMont läuft ein „Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“.

Es geht also um die Frage, ob der Verlag absichtlich und womöglich im großen Stil Mitarbeiter zu rechtlich falschen Konditionen – als so genannte Scheinselbstständige – beschäftigt hat, um damit auf Kosten der Steuerzahler in wirtschaftlich schlechten Zeiten Geld zu sparen.

Die Ermittlungen beim Kölner Stadtanzeiger und dem Boulevard-Blatt Express, die beide zum DuMont-Verlag gehören, hat ein Whistleblower ins Rollen gebracht. Er legte der Deutschen Rentenversicherung eine Liste mit weit über hundert Namen von Personen vor, von denen er überzeugt ist, dass sie als scheinselbstständige Pauschalisten für die verschiedenen Titel des Medienhauses tätig waren oder sind. Die Deutsche Rentenversicherung übergab die Liste dem Zoll, der als zuständige Behörde die Ermittlungen aufnahm. In diesen Wochen werden ehemalige und noch beschäftigte Mitarbeiter zum Zoll in Köln-Porz vorgeladen und dort befragt. Der Verlag selbst will sich nicht zu den Vorgängen äußern. Man arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen, heißt es nur.

Bei DuMont könnte nun ein System zusammenbrechen, das seit Jahren in der Medienbranche praktiziert wird. Auch Spiegel Online, die Zeit, die Süddeutschen Zeitung und ihre Onlineausgabe, aber auch Lokalzeitungen, wie die Stuttgarter Zeitung und der Tagesspiegel bauen auf Pauschalisten oder „feste Freie“ wie sie auch genannt werden. Wenn diese Pauschalisten nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind, ist das illegal.

Aufgrund dieses Problems erscheint die Personalpolitik von Teilen der deutschen Verlagsbranche derzeit wie ein Pulverfass. Und so wie es aussieht, könnte dieses bald explodieren.

So sparen die Verlage

Pauschalisten erledigen in vielen Zeitungen die tägliche Arbeit, die notwendig ist, damit ihre Zeitung, ihre Nachrichtenseite Tag für Tag in der gewohnten Qualität erscheint. Sie schreiben und recherchieren, redigieren Texte anderer Autoren, planen und bestücken die Seiten, sind blattmacherisch tätig, bestimmen die Themen, über die berichtet wird und betreuen Praktikanten. Festangestellte Mitarbeiter, für die der Verlag ganz regulär Sozialversicherungsbeiträge abführt, Redakteure genannt, sind sie trotzdem nicht.

Wann gelten Journalisten als scheinselbstständig? Dafür gibt es kaum harte Kriterien, aber Gerichtsentscheidungen. Wenn freie Mitarbeiter weisungsgebunden in einer einzigen Redaktion arbeiten, feste Arbeitszeiten und einen eigenen Arbeitsplatz haben, allerdings ein freies Honorar erhalten, von dem sie Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen müssen, kann Scheinselbstständigkeit vorliegen.

Wo liegt das Problem? Mit dieser Praxis sparen die Verlage ihren Anteil der Sozialabgaben ein. Statt der Verlage springt dann die Künstlersozialkasse ein, die sich zum einen durch eine Abgabe der Unternehmen, also auch der Verlage, aber auch durch Steuern finanziert. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann die KSK die Journalisten rausschmeißen und die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern – und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Indem die Verlage sie als freie Mitarbeiter beschäftigen, sparen sie Buchhaltungsaufwand und eine Menge Geld: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich pro Redakteur sind das etwa 580 Euro an Sozialabgaben. Aufs Jahr gerechnet spart das Unternehmen so fast 7.000 Euro für jeden scheinselbstständigen Mitarbeiter. Darüber hinaus umgehen die Verlage den Arbeitnehmerschutz: Urlaubs- und Krankengeld sind nicht vertraglich geregelt, Kündigungsfristen oft ebenso wenig.

Die KSK muss es richten

Angesichts der Krise auf dem Anzeigenmarkt und sinkender Auflagen scheint das für viele Häuser ein lohnendes Modell zu sein. In einer Branche aber, die per Definition dafür zuständig ist, Missstände in anderen Unternehmen aufzudecken und die jeden Scoop in anderen Bereichen genüsslich feiert, stellt sich die Frage, warum diese Praxis bis dato kaum diskutiert wurde.

Das System funktioniert, weil die Künstlersozialkasse (KSK) einspringt. Sie übernimmt für freischaffende Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Für die Betroffenen selbst besteht also zunächst kein finanzieller Nachteil. Das ist einer der Gründe, warum sich kaum jemand öffentlich beklagt. Die Krux aber ist: Die KSK wird zwar zum Teil über pauschale Abgaben von den Verlagen finanziert, aber auch zu 20 Prozent aus Bundesmitteln. Im Jahr 2015 werden das laut KSK-Prognose 186,89 Millionen Euro sein. Wenn man so will, holen sich die Verlage mithilfe dieses Tricks staatliche Subventionen ab, die ihnen so nicht zustehen. Es geht bei dem rechtswidrigen Pauschalistenmodell also nicht nur um Knebelverträge für Mitarbeiter, es geht vor allem um groß angelegten Sozialbetrug.

Springers Flucht nach vorn

Dass DuMont mit dem Problem nicht alleine ist, zeigt der Axel Springer Verlag. Dieser hat sich Ende Februar wegen der mutmaßlich unlauteren Beschäftigungsverhältnisse als erstes und bislang einziges Verlagshaus selbst angezeigt. Bei internen Kontrollen habe der Konzern festgestellt, „dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Redaktionen der Axel-Springer-Gesellschaften branchentypisch eingesetzte freie Mitarbeiter in der Vergangenheit arbeitsrechtlich nicht richtig eingeordnet wurden“, wie es in einer Mitteilung des Konzerns hieß. Nun sollen die Sozialbehörden prüfen, ob die vermeintlich selbstständigen Mitarbeiter tatsächlich frei arbeiteten.

Ob auch dort ein Whistleblower Informationen an die Behörden lieferte und der Verlag nun mit der Selbstanzeige Schlimmeres verhindern will, ist nicht bekannt. Die Vermutung liegt jedoch nah, dass es auch bei Springer scheinselbstständig Beschäftige gab und gibt. Warum sonst hätte der Verlag den Schritt gehen sollen?

Die anderen Verlagshäusern scheinen auch unruhig geworden zu sein: Die Personalabteilung von SpiegelOnline teilte Anfang des Jahres 2014 ihren Pauschalisten mit, dass sie künftig nicht länger als zwei Jahre beschäftigt würden – offenbar aus Angst, dass die Mitarbeiter sonst vor Gericht eine Festanstellung erstreiten. Gelingt das, müsste der Verlag womöglich auch die bislang gesparten Sozialabgaben nachzahlen. Prompt mussten fast alle, die zu diesem Zeitpunkt länger als zwei Jahre frei bei SpiegelOnline beschäftigt waren, gehen. Dass man sich des Problems sehr wohl bewusst ist, zeigt die Reaktion des Verlags. „Wir arbeiten an neuen arbeitsrechtlichen Regelungen für unsere freien Mitarbeiter“, teilte dieser auf Anfrage der taz schriftlich mit.

Dass das Problem auch zugunsten statt zulasten der freien Mitarbeiter gelöst werden kann, zeigen Tagesspiegel und Zeit Online. Als beim Tagesspiegel im vergangenen Winter eine Buchprüfung anstand, wurden viele Pauschalisten als feste Redakteure angestellt. Auch Zeit Online wandelt derzeit Pauschalisten-Stellen in feste Beschäftigungsverhältnisse um. Öffentlich zu dem Thema äußern will man sich auch hier nicht. Zu personellen Angelegenheiten gebe man grundsätzlich keine Auskünfte, teilten Sprecherin der Zeit-Verlagsgruppe und des Tagesspiegels auf Nachfrage schriftlich mit.

Probleme auch bei der SZ

Ein Verlagshaus, das bislang noch unbehelligt von Ermittlungen blieb, jedoch nach taz-Recherchen ebenfalls im großen Stil Pauschalisten beschäftigt, ist die Süddeutsche Zeitung (SZ) in München.

Offen zu sprechen wagt keiner der Betroffenen. In allen Häusern fürchten sie um ihren Job – und um ihre Reputation in der Branche auch über den Verlag hinaus. Niemand will öffentlich als Nestbeschmutzer dastehen, aus Angst sich damit die Karriere zu verbauen. Unter der Oberfläche jedoch sind vor allem junge Mitarbeiter wütend und frustriert.

„Wenn ich nicht da wäre, könnte mein Ressort nicht überleben“, sagt etwa eine der übrig gebliebenen Tagesspiegel-Pauschalistinnen. „Wir arbeiten oft noch mehr als unsere Kollegen, weil wir nicht die Sicherheit einer Festanstellung haben.“ Das bestätigen auch Pauschalisten bei Sueddeutsche.de: „Das ist eine Situation, die so einfach nicht geht“, sagt eine Ehemalige. „Bei Online gibt es Ressorts, da ist der Leiter festangestellt und alle restlichen Mitarbeiter nicht.“ Das lässt sich auch aus dem Impressum der Seite ablesen. Wer dort unter „Mitarbeiter“ geführt wird, hat keinen festen Redakteursvertrag. Zählt man ausschließlich die Mitarbeiter der Online-Redaktion, liegt der Anteil der Pauschalisten bei Sueddeutsche.de bei fast 50 Prozent. Eine Quote, die den Schluss zulässt, dass es sich bei dem Beschäftigungsmodell nicht um eine Ausnahme handelt – sondern um ein bewusst forciertes Sparmodell.

„Schmerzensgeld“

Viele der so beschäftigten beziehen ein Honorar, dass sich am Tarifgehalt orientiert. Bei der SZ rund 3.000 Euro, beim Tagesspiegel mit 2.700 Euro nur etwas weniger. Kein schlechtes Gehalt für junge Journalisten. Eine ehemalige Pauschalistin von Sueddeutsche.de spricht jedoch von einer Art „Schmerzensgeld“, für die ständige Unsicherheit, wie sie sagt und dafür, dass sie als Mitarbeiterin das illegale System unfreiwillig stützt.

In den Verträgen der Zeit ist beispielsweise vermerkt, dass Pauschalisten nur nach Absprache mit der Redaktion überhaupt für andere große Blätter schreiben dürfen. Für verschiedenen Auftraggeber tätig zu sein, ist jedoch ein Kriterium, das freie Journalisten zu solchen macht. Wie also sollen Pauschalisten Scheinselbstständigkeit vermeiden, wenn es ihnen ihr Arbeitsvertrag schwer macht, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten?

Bei der Süddeutschen dagegen werden neue Mitarbeiter „wegen der rechtlich schwierigen Situation“ ermuntert, nebenbei für andere Auftraggeber tätig zu sein. Praktisch aber fehlt Mitarbeitern, die vier oder fünf Tage pro Woche in der Redaktion eingespannt sind, dafür schlicht die Zeit. Oft sind sie deshalb gezwungen, zusätzliche Auftraggeber zu erfinden, oder im Fall der SZ Print und Online, die formal als zwei verschiedene Unternehmen auftreten, faktisch aber im selben Haus untergebracht sind, als mehrere Arbeitergeber anzugeben.

Indem die Redaktion ihre freien Mitarbeiter regelrecht in die KSK drängt, macht sie sie zu Mitwissern in einem illegalen System. „Das Risiko liegt beim Pauschalisten“, sagt eine ehemalige Sueddeutsche.de-Mitarbeiterin. „Würde man sich beklagen, müsste man zugeben, dass man von Anfang an nur einen Arbeitgeber hatte und die KSK beschissen hat.“

Die KSK gibt sich erstaunt

Warum die Behörden nicht gegen das illegale Treiben vorgehen, bleibt rätselhaft. Auf Nachfrage geben sich die KSK und die Deutsche Rentenversicherung, die eigentlich dafür zuständig sind, derlei Missbrauch im Interesse der Steuerzahler zu verhindern, erstaunt. Die Prüfungen der Anträge zur Mitgliedschaft in der KSK seien angemessen streng, beteuert KSK-Pressesprecherin Monika Heinzelmann. Zwar könnten Fehler bei der Beurteilung passieren. Schließlich sei es nicht ganz einfach zu erkennen, ob sich ein Journalist zu Recht als Freier bei der KSK bewerbe, oder nicht. Ein systematisches Fehlverhalten gebe es bei der Prüfung jedoch nicht.

Ähnlich argumentiert man auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Deren Prüfdienst sieht sich alle vier Jahre jedes Unternehmen in Deutschland an, um festzustellen, ob alle Beschäftigen ordnungsgemäß angemeldet sind. Dabei würden die Personalunterlagen, die Buchhaltung, aber im Zweifelsfall auch die Dienstpläne überprüft, sagt Pressesprecher Dirk von der Heide. Geht es aber konkret um die Prüfung einzelner Verlage – und die Frage, warum diese Überprüfung ganz offensichtlich nicht funktioniert – beruft sich die Behörde auf den Datenschutz und verweigert die Aussage. Man wird den Eindruck nicht los, es fehle den Behördenmitarbeiter entweder am nötigen Durchblick, um wirklich zu durchschauen, was in den Verlagen vor sich geht – oder als drücke man bei KSK und Rentenversicherung bewusst beide Augen zu.

Trotzdem bleiben Freie still

Dass die Pauschalisten sich organisieren und einklagen, kommt trotzdem bislang so gut wie gar nicht vor. „Von Verlagsseite wird einem suggeriert, man würde die Zeitung kaputt machen, wenn man das System kritisiert“, sagt eine ehemalige SZ-Mitarbeiterin. Und eine ehemalige Pauschalistin von SpiegelOnline erzählt, dass selbst dann niemand gewagt hatte, zu klagen, als der Verlag vor anderthalb Jahren alle rauswarf, die länger als zwei Jahre beschäftigt waren. „Keiner legt sich mit dem Spiegel-Verlag an. Das spricht sich rum in Hamburg. Da kannst du gleich einpacken“, sagt sie.

Auch bei der taz sind vereinzelt Mitarbeiter als Pauschalisten beschäftigt - meist auf ausdrücklichen Wunsch. Generell legt der Vorstand der taz großen Wert darauf, Mitarbeiter festanzustellen. Darüber hinaus sind die Honorare der taz so niedrig, dass freie Mitarbeiter es sich in der Regel nicht leisten können, auf die taz als einzigen Arbeitgeber zu bauen.

Die Angst vieler Pauschalisten, als Netzbeschmutzer da zu stehen, kennt auch Rechtsanwalt Dennis Amour vom Bayerischen Journalistenverband (BJV). „Was wir regelmäßig beobachten ist, dass Journalisten, die aus dem Volontariat kommen, oder ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen, Pauschalverträge mit festgelegtem Honorar, jedoch ohne festgelegte Stundenzahl unterschreiben“, sagt Amour. Der Verlag halte den Vertrag bewusst schwammig, um den Missbrauch nicht auch noch schriftlich zu dokumentieren.

Zum Beispiel bei der Festlegung der Arbeitszeiten: Im SZ-Pauschalistenvertrag ist von „Leistungen im abgesprochenen Umfang“ die Rede. Bei Verträgen mit der Zeit und Zeit Online heißt es: „Art und Umfang der Tätigkeit werden mit der Ressortleitung abgesprochen.“ In Spiegel Online-Verträgen steht: „Sie sind in der Gestaltung ihrer Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei.“ Eine glatte Lüge, denn von den Pauschalisten in all diesen Häusern wird erwartet, dass sie ihre Arbeit im Büro ableisten, an den Tagen, die abgesprochen sind oder im Dienstplan stehen.

Dennis Amour vom BJV sieht keine rosigen Aussichten, sollte sich die zweifelhafte Personalpraxis der Verlage als illegal verfolgt werden: „Es steht zu befürchten, dass sich die Verlage sehr gut überlegen, ob sie weiterhin so viele freie Journalisten wie bisher beschäftigen. Oder aber die Leute werden in außertariflichen Gesellschaften fest angestellt, aber letztlich zu deutlich schlechteren finanziellen Konditionen. Beides muss verhindert werden. Ziel muss eine tarifliche Beschäftigung der Betroffenen sein“

Im Zweifel: Nachzahlen

Das könnte demnächst auch bei DuMont passieren. Kommen die Richter zu dem Urteil, dass Pauschalisten dort tatsächlich scheinselbstständig beschäftigt waren oder sind, dürfte es für den Verlag wegen der fälligen Nachzahlung von Sozialabgaben plus Strafzuschlag sehr teuer und für die Verantwortlichen brenzlig werden. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. „In Zeiten, in denen sogar ein einst hoch geachteter Manager wie Thomas Middelhoff ins Gefängnis geht, sollte man das nicht unterschätzen“, sagt der Whistleblower vom Kölner Stadtanzeiger.

Der Nachdruck, mit dem der Kölner Zoll momentan ermittelt, könnte seine Annahme bestärken: Zweieinhalb Stunden dauerte bei ihm die Vernehmung, berichtet ein befragter Mitarbeiter. Ein anderer wurde sogar dreieinhalb Stunden vernommen. Nach ausführlicher Zeugenbelehrung zur Wahrheitspflicht fragten die Vernehmer nach zahlreichen Einzelheiten aus dem Arbeitsalltag, etwa ob Pauschalisten in Dienstpläne eingebunden seien und Anwesenheitspflicht bestehe. Die Zöllner wollten auch Namen und ladungsfähige Adressen von weiteren Leuten, die etwas zu den Arbeitsbedingungen der Pauschalisten sagen können. Ein Befragter berichtet, dass die Beamten nachbohren, wer von dem System wusste.

Anmerkung der Redaktion, 7. Juli 2015: In einer früheren Version wurde behauptet, in der taz hätten sich freie Journalisten bereits erfolgreich eingeklagt. Dazu stellt der Geschäftsführer der taz, Karl-Heinz Ruch, fest: „Der Geschäftsführung ist kein Fall bekannt, in dem jemals ein freier Mitarbeiter gegen die taz erfolgreich auf Festanstellung geklagt hätte.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.