Polizeigewalt gegen Schwarze in den USA: Todesschütze verklagt Opferfamilie

Am zweiten Weihnachtstag hatte ein Chicagoer Polizist zwei Afroamerikaner_innen erschossen. Von den Erben verlangt er jetzt zehn Millionen Dollar Schadensersatz.

Menschen auf einer Straße halten ein Schild mit Portraitfotos in den Händen. Darüber steht in Englisch: "Getötet von der Polizeit".

„Getötet von der Polizei“: Aktivisten erinnern an schwarze Gewaltopfer Foto: dpa

CHICAGO ap | Ein Chicagoer Polizist hat die Erben eines von ihm erschossenen schwarzen Jugendlichen verklagt. Der Beamte fühle sich wegen der Schüsse am 26. Dezember traumatisiert und verlange zehn Millionen Dollar (neun Millionen Euro) Schadensersatz, erklärte sein Anwalt zu der am Freitag eingereichten Klage. In der aufgeheizten Atmosphäre müsse klargemacht werden, dass Polizisten kein Ziel für Beleidigungen seien und Schäden erleiden könnten wie andere auch.

Die Polizei war am Zweiten Weihnachtstag in ein mehrstöckiges Gebäude gerufen worden, weil ein 19-Jähriger randaliert hatte. Dort stieß ein weißer Beamter auf den angriffslustigen jungen Mann und erschoss ihn. Versehentlich traf er auch eine unbeteiligte Nachbarin tödlich.

Der Tod der beiden Afroamerikaner befeuerte die Debatte über die Reaktion der Chicagoer Polizei auf mögliches Fehlverhalten ihrer Beamten. Das US-Justizministerium leitete eine Menschenrechtsuntersuchung ein.

Die Familie des Getöteten reichte Klage wegen ungesetzlicher Tötung ein. Ihr Anwalt sagte jetzt, er könne kaum glauben, dass der Polizist die Hinterbliebenen seines Opfers verklage. „Das ist eine neuer Tiefpunkt, selbst für die Chicagoer Polizei“, sagte er. „Erst erschießt Du sie, dann verklagst Du sie.“

Der ehemalige Bundesanwalt Phil Turner sagte, ein solches Vorgehen habe er noch nicht erlebt. Offenbar wolle der Beamte die Familie des Toten eingeschüchtern. Es sei allerdings fraglich, ob sich ein Richter überhaupt mit der Klage befassen werde. Die Chicagoer Polizei wollte die Traumatisierungsklage ihres Beamten nicht kommentieren.

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