Rechtsterrorismus in Freital: Gerichtsprozess im Flüchtlingsheim

Ein Gericht in Dresden will über die acht mutmaßlichen Rechtsterroristen an einem symbolhaften Ort urteilen. Aus rein organisatorischen Gründen.

Ein Polizist steht vor einem langgestreckten Gebäude

Dieses Flüchtlingsheim wird von der Polizei gesichert. Der Prozess soll in einer neu enstehenden Unterkunft stattfinden Foto: dpa

BERLIN taz | Es wäre ein Ort mit Symbolwirkung: Das Oberlandesgericht Dresden will den Freitaler Rechtsterrorismusprozess in einem Flüchtlingsheim führen. Das bestätigte Sprecherin Gesine Tews am Freitag. Eine interessante Wende, denn: Gegen die acht Verdächtigen wird just wegen Anschlägen auf Asylunterkünfte ermittelt.

Komme es zu einer Anklage, seien die Säle am Oberlandesgericht für die Vielzahl der Prozessbeteiligten und das „zu erwartende große öffentliche Interesse“ zu klein, sagte Tews der taz. Deshalb sei man auf die im Bau befindliche Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Dresdner Norden gestoßen. Das Gebäude werde für das Verfahren und die nötigen Sicherheitsanforderungen „vorübergehend angepasst“. Bis zu 700 Flüchtlinge sollen dort künftig untergebracht werden. Bis zum Verhandlungsende werden sie aber nicht ins Gebäude einziehen.

Die Ortswahl sei rein logistisch erfolgt, sagte Tews. „Wir mussten schauen, wo solch ein großes Verfahren adäquat stattfinden kann.“ Auch das sich in direkter Nachbarschaft die Dresdner Justizvollzugsanstalt befindet, sei Zufall.

Seit dem Frühjahr ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen sieben Männer und eine Frau aus dem Raum Freital, festgenommen wurden sie im November 2015 und April 2016 wurden. Sie sollen in der Stadt bei Dresden ab dem Sommer 2015 zwei Flüchtlingsunterkünfte und ein linkes Wohnprojekt mit Sprengkörpern angegriffen haben. Ein Flüchtling erlitt dabei Schnittwunden im Gesicht. Zudem erfolgten in der Zeit Angriffe und Drohungen auf Flüchtlingshelfer und lokale Politiker, das Auto eines Linken-Stadtrats wurde gesprengt. Die taz hatte die Tatserie rekonstruiert.

Die Bundesanwaltschaft wertet die Anschläge als Rechtsterrorismus und zog die Ermittlungen an sich – erst das zweite Mal nach dem NSU. Ermittelt wird auch wegen versuchten Mordes und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Die Verdächtigen sitzen weiter in Untersuchungshaft. Mit einer Anklage wird im Herbst gerechnet, der Prozess könnte zum Jahresende beginnen.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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