Kommentar Zschäpe im NSU-Prozess: Zeit, die Hoffnung zu begraben

Nun ist klar: Beate Zschäpe wird zur Aufklärung des NSU-Terrors nichts beitragen. Für sie geht es nur noch um ein reduziertes Strafmaß.

Beate Zschäpe in Nahaufnahme

Verweigert weiterhin Informationen: Beate Zschäpe Foto: dpa

Es ist ein letzter Befreiungsversuch – und ein aussichtsloser. Am 313. Tag des NSU-Prozesses äußert sich Beate Zschäpe doch noch mit eigener Stimme zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Zu den zehn Morden, zwei Anschlägen und 15 Raubüberfällen des NSU. Ihr reichen dafür wenige kurze Sätze. Sie verurteile diese Taten und distanziere sich von ihrer früheren Neonazi-Gesinnung. Dann schweigt sie wieder.

Warum aber sagt sie es erst jetzt? Nach dreieinhalb Jahren Verhandlung und fünf Jahre nach ihrer Verhaftung? Ohne Probleme hätte Zschäpe diese Sätze von Anfang an aussprechen können – wenn sie denn je ernstgemeint gewesen wären.

Ihr Überraschungsauftritt zeigt daher nur, wie sehr die Angeklagte in die Defensive geraten ist. Es geht ihr nur noch um Schadensbegrenzung, um die Abwendung einer wahrscheinlichen Höchststrafe. Erneut hält sie ihre Erzählung völliger Unbeteiligtheit dagegen: Alles war das Werk ihrer Untergrundkumpanen Mundlos und Böhnhardt. Sie selbst habe sich längst vom rechten Gedankengut befreit.

Zschäpe wird damit nicht durchkommen. Warum verschickte sie noch 2011 die Bekenner-DVD des NSU – ein Werk, das an rassistischer Menschenverachtung nicht zu überbieten ist? Und warum weigert sie sich bis heute, Fragen der Opferangehörigen zu den Verbrechen zu beantworten? Weil ihre Erzählung so fragil ist? Mit ihrem vorgeblichen Bedauern der Taten jedenfalls passt all das nicht zusammen.

Für die Familien der Getöteten, die diese Fragen seit Jahren plagen, muss der Donnerstag wieder ein schrecklicher Tag gewesen sein

Es ist Zschäpes Recht, sich so zu verteidigen, dass sie im günstigsten Licht erscheint. Daneben aber steht eine Bilanz, die man fast fünf Jahre nach Bekanntwerden der schwersten rechtsterroristischen Verbrechen jüngerer Zeit ziehen muss. Und die bleibt kläglich: Noch immer ist unklar, ob es weitere Helfer der Terroristen gab, woher sie ihre Waffen hatten, wonach sie ihre Opfer aussuchten.

Für die Familien der Getöteten, die diese Fragen seit Jahren plagen, muss der Donnerstag wieder ein schrecklicher Tag gewesen sein. Wieder bekamen sie keine Antworten, wieder kreiste alles nur um Zschäpe. Es ist an der Zeit, die Hoffnung auf weitere Aufklärung durch den NSU-Prozess zu begraben. Vielleicht können Untersuchungsausschüsse sie noch befördern oder unnachgiebige Ermittler. Sicher ist aber: Von Beate Zschäpe wird keine Erhellung mehr kommen.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" und stellvertretender Ressortleiter Inland. Seit 2010 in der taz, anfangs im Berlin-Ressort. Seit 2014 Redakteur in der Inlands-Redaktion. Studium der Publizistik und Soziologie.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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