Prozess nach Übergriff auf Flüchtling: Wegen „geringer Schuld“ eingestellt

Vier Männer hatten in Sachsen in einem Supermarkt einen irakischen Asylbewerber gefesselt. Der Prozess gegen sie ist nun wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Menschen sitzen in einem Gerichtssaal

Werden nicht bestraft: Die Angeklagten im Gerichtssaal Foto: dpa

KAMENZ afp | Der Prozess gegen vier Männer wegen des gewaltsamen Übergriffs auf einen irakischen Asylbewerber in Sachsen ist kurz nach dem Verlesen der Anklage eingestellt worden. Der Richter am Amtsgericht Kamenz begründete dies am Montag mit der geringen Schuld der Angeklagten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Strafprozessordnung sieht eine solche Möglichkeit wegen Geringfügigkeit vor.

Der Entscheidung war ein gut einstündiges Rechtsgespräch zwischen allen Prozessbeteiligten vorausgegangen. Die Anklage hatte den Beschuldigten im Alter zwischen 29 und 56 Jahren Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen den 21-jährigen Iraker vor knapp einem Jahr aus einen Supermarkt im sächsischen Arnsdorf gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt haben.

Der Vorfall hatte damals bundesweit Wellen geschlagen. Bei dem Iraker handelte es sich um einen damaligen Patienten des psychiatrischen Fachkrankenhauses in Arnsdorf. Von dem Vorfall am 21. Mai kursierte ein Video im Internet, in dem mehrere Männer zu sehen sind, die den Iraker aus dem Supermarkt zerren. Im Hintergrund ist eine Frauenstimme zu hören mit den Worten: „Ist schon schade, dass man eine Bürgerwehr braucht.“

Die Angreifer sollen den Iraker dann mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gedrückt sowie schließlich an einen Baum gebunden haben. Zuvor soll es Probleme und Verständigungsschwierigkeiten wegen einer von dem Iraker in einem Discounter gekauften Telefonkarte gegeben haben. Schließlich eskalierte die Situation.

Die Beschuldigten gaben damals zur Begründung an, sie hätten eine angebliche Gefährdungssituation abwenden und den Iraker an der Flucht hindern wollen. Die Polizei stellte aber bereits kurz nach dem Vorfall klar, dass es weder einen Diebstahl noch eine Sachbeschädigung gegeben habe.

Auch die Vorwürfe der Beschuldigten, der Iraker habe Mitarbeiter des Supermarkts bedroht, erhärteten sich nicht. Ermittlungen gegen den Iraker wegen des Verdachts der Bedrohung wurden eingestellt, weil es dafür laut Staatsanwaltschaft keine Beweise gab.

Der offenbar psychisch kranke Iraker wurde kurz vor dem Prozessbeginn tot in einem Wald gefunden. Der Mann war ursprünglich als Zeuge in dem Verfahren vorgesehen. Er soll vermutlich bereits im Januar erfroren sein. Die Obduktion ergab Unterkühlung als Todesursache, Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt es nicht. Dennoch ermittelt die Dresdner Mordkommission in dem Fall.

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