Umstrittene Justizreform in Polen: Parlament nickt Gesetz ab

Das polnische Unterhaus hat den Entwurf verabschiedet, der die Unabhängigkeit der Justiz beschneidet. Die EU hatte zuvor mit Sanktionen gedroht.

Menschen strecken Kerzen in die Höhe

Protest gegen die Justizreform in Warschau Foto: dpa

WARSCHAU taz | Die Massenproteste auf Polens Straßen, die Lichterketten, Trauermärsche und auch die Sanktionsdrohung der EU-Kommission brachten am Ende doch nichts: Am Donnerstagnachmittag stimmte der Sejm, das polnische Abgeordnetenhaus, für die Abschaffung des bisherigen obersten Gerichts und seine sofortige Neugründung.

Die „Neuorganisation“ ist ein Trick, den die nationalpopulistische Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) schon in der Vergangenheit des Öfteren angewandt hat. Er erlaubt es, sämtliche Mitarbeiter einer Institution fristlos zu entlassen, ohne dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte. Im Falle des obersten Gerichts heißt es zwar in Artikel 180 Absatz 1 der polnischen Verfassung: „Die Richter sind unabsetzbar“, doch Absatz 5 sieht auch vor, dass „Richter in den Ruhestand versetzt werden“ können, wenn „der Aufbau des Gerichts verändert“ wird.

Das Gesetz über das oberste Gericht ist Teil eines ganzen Pakets, mit dem die PiS die bisherige Unabhängigkeit der Gerichte aufheben will. Dass damit die Grundlage eines jeden Rechtsstaats, die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative, zerstört wird, ficht die PiS nicht weiter an. Angeblich habe „das Volk“ ihr in den „demokratischen Wahlen“ Ende 2015 das Mandat erteilt, den Staat vollkommen umzubauen.

In Wirklichkeit hat die PiS jedoch keine verfassungsändernde Mehrheit, sondern nur die absolute Mehrheit in Sejm und Senat, den beiden Kammern des Parlaments. In den Wahlen hatten lediglich 37 Prozent der Wähler für die PiS gestimmt, das sind gerade mal 19 Prozent aller Wahlberechtigten. Dennoch behauptet die PiS, sie gebe nun „dem Volk“ die Kontrolle über die Justiz „zurück“, die sich eine „Richter-Korporation“ selbstherrlich angeeignet habe.

Präsident ohne große Handhabe

Bleibt das Parlament bei seinem atemberaubenden Tempo, mit dem es bislang den Rückbau der polnischen Demokratie betreibt, wird das Gesetzesprojekt am Freitag vom Senat verabschiedet und dann schon auf dem Tisch von Staatspräsident Andrzej Duda liegen. Zwar hatte dieser noch vor drei Tagen gedroht, das Gesetz über das oberste Gericht nicht zu unterschreiben, wenn sein eigener Gesetzesvorschlag zum Landesjustizrat nicht vom Parlament abgesegnet werde. Doch diese Bedingung wurde ohne großes Zögern erfüllt.

Der Landesjustizrat wacht über die Unabhängigkeit der Richter und besetzt alle Richterstellen im Lande. Bislang galt er als unabhängiges Organ. Die PiS will nun die 15 Richter im Landesjustizrat, die bislang von Richtern gewählt wurden, vom Sejm, also der PiS, wählen lassen. Die einzige Änderung, die Duda hier forderte, ist eine 3/5-Mehrheit der Stimmen statt einer einfachen Mehrheit. Die PiS wird also die Stimmen anderer Parteien im Sejm benötigen. Doch das ändert nichts daran, dass das gesamte Gesetzespaket verfassungswidrig ist und den Rechtsstaat aushebelt.

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