Urteil zu „Die Partei“: Konsequent gespielt

„Die Partei“ muss für ihren Trick mit dem Geldhandel keine Strafe zahlen. Die Affäre war eine konstruktive Realsatirepolitik.

Politiker der Satirepartei vor "Kancler"-Plakat

Diese Schnupsis können auch ernst: Spitzenpersonal der „Partei“ Foto: dpa

Was für ein Erfolg für die „Partei“. Sie hat Lücken im Parteigesetz aufgezeigt, sie hat ein Zeichen gegen die AfD gesetzt, sie hat 70.000 Euro zusätzlich eingenommen und dann drei Tage vor der Bundestagswahl sogar noch prestigeträchtig einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewonnen. Mehr Effizienz geht kaum.

Bis 2015 war es möglich, dass eine Partei durch wirtschaftlich sinnlose Geschäfte ihren Anspruch auf staatliche Zuschüsse steigern konnte. Angefangen hat damit die AfD, indem sie Gold zum Einkaufspreis weiter verkaufte. Die „Partei“ hat das dann auf die Spitze getrieben, indem sie Geld „verkaufte“. Das war nicht nur lustig, sondern zeigte durch die Überspitzung eine Schwachstelle des Parteiengesetzes auf. Die Lücke wurde vom Bundestag inzwischen geschlossen, der Trick ist heute nicht mehr möglich. Vielleicht wäre das auch ohne diesen Coup der „Partei“ möglich gewesen, hilfreich war er aber auf jeden Fall.

Zugleich hat sich die „Partei“ auch ganz klar gegen die AfD positioniert. Sie hat anschaulich gemacht, zu welch unseriösen Tricks die Rechtspopulisten greifen, um möglichst viel Staatsknete abzuzocken. Die „Partei“ hat die Masche mit dem Geldhandel nicht nur persifliert, um sich über die Rechten lustig zu machen. Ziel war vielmehr, der AfD diesen Trick gesetzlich zu verbieten. Dass die Aktion vor allem gegen die AfD gerichtet war, machte die „Partei“ auch auf den Postkarten deutlich, die beim „Geldverkauf“ als Mehrwert mitverschickt wurden. Das Motiv lautete schlicht und eindeutig: „fck afd“.

Dass die „Partei“ bei dieser Aktion auch noch ein kleines Sümmchen verdient hat, sollte man ihr nicht vorwerfen. Durch die Nachahmung des AfD-Tricks bekam die „Partei“ 70.000 Euro zusätzliche Zuschüsse. Da die Parteienfinanzierung insgesamt gedeckelt ist, ging dieser Zuschlag aber nicht auf Kosten der Steuerzahler, sondern der anderen Parteien.

Hochseriös im Gerichtssaal

Und wie es jetzt aussieht, kann die „Partei“ das Geld auch behalten. Den Prozess am Verwaltungsgericht Berlin hat sie hochseriös geführt und für ihre Verteidigung die Dienste des renommierten Parteienrechtlers Martin Morlok in Anspruch genommen. Das war einerseits vernünftig, weil ihr der Staat eine Strafzahlung von 383 750 Euro aufbrummen wollte. Aber sie hätte daraus auch, drei Tage vor der Bundestagswahl, ein Happening mit Märtyrer-Performance machen können. Statt dessen gab es juristisches Hochreck und die Partei verzichtete im Gerichtssaal auf jeden Klamauk. Sie spielte das konstruktive Stück „wir haben nur Lücken im Parteiengesetz aufgezeigt“ konsequent zu Ende.

Man muss die Leute von der „Partei“ deshalb noch lange nicht wählen, aber die Bezeichnung als „elitäre“ und „amoralische“ „Schnupsis“ (taz-Kollege Martin Kaul) wird ihnen hier jedenfalls nicht gerecht. Das war vielmehr erfolgreiche Realsatirepolitik.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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