Fast ein Jahr Prozess gegen Freital-Gruppe: „Keine Frage des Ob“

Die Bundesanwaltschaft fordert bis zu elf Jahre Haft für die Mitglieder der Terrorgruppe. Es sei ihre Absicht gewesen, Geflüchtete zu töten.

Die sieben Männer und eine Frau der „Gruppe Freital“ vor dem Prozessbeginn am Mittwoch in Dresden

Die sieben Männer und eine Frau der „Gruppe Freital“ vor dem Prozessbeginn am Mittwoch in Dresden Foto: dpa

DRESDEN taz | Die Ankläger bleiben hart. Im Prozess um eine Angriffsserie auf Geflüchtete und Linke im sächsischen Freital forderte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch hohe Haftstrafen. Bis zu elf Jahre sollen die acht Angeklagten hinter Gitter. Der Terrorvorwurf habe sich bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild im Oberlandesgericht Dresden. „Wir sind überzeugt, dass die letzten Stufen der Gewalt noch nicht erreicht waren.“

Im Sommer 2015 lernten sich die Mitglieder der Gruppe, heute 20 bis 40 Jahre alt, bei Protesten gegen ein Flüchtlingsheim in Freital kennen. Es folgten Angriffe mit illegalen Böllern auf zwei Unterkünfte. Auch das örtliche Linkspartei-Büro wurde attackiert, das Auto eines Linken-Abgeordneten gesprengt. Die Bundesanwaltschaft deklarierte diese Taten als Terror.

Über die Taten wurde seit knapp einem Jahr verhandelt. Es gehe hier nicht um einen Schauprozess, sondern um schwere Gewalttaten, ging Ankläger Hauschild auf Kritik ein. Die Gruppe habe sich konspirativ abgeschottet und ihre Taten genau geplant.

Die eingesetzten Böller hätten teils wie Splitterbomben gewirkt, 130-fach ­stärker als Silvesterfeuerwerk. Die Opfer seien der Gruppe dabei gleichgültig gewesen. Vielmehr sollten diese bewusst aus der Region vertrieben und ein „Klima der Angst“ erzeugt werden.

Angeklagte beteuerten Reue

„Die Frage nach dem ersten Toten war keine Frage des Ob, sondern eine des Wann“, betonte Hauschild. Den Anschlag auf eine Unterkunft wertet die Bundesanwaltschaft denn auch als versuchten Mord. Dort konnten sich die Flüchtlinge nur vor dem Sprengsatz aus dem Raum retten, weil sie die brennende Lunte sahen.

Als Rädelsführer machte die Bundesanwaltschaft den Busfahrer Timo S. und den Pizzaboten Patrick F. aus. Für sie forderte sie elf und knapp elf Jahre Haft. Für die anderen Angeklagten plädierte sie auf Haftstrafen von fünf bis neuneinhalb Jahren. Mehrere Angeklagte beteuerten im Prozess, ihre Taten zu bereuen. Terroristen seien sie aber keinesfalls. Hauschild sagte, an der Gewalt gebe es nichts zu bagatellisieren. Ein Urteil wird im Februar erwartet.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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