Familienministerin Kristina Schröder setzt auf Möglichkeiten zur „vertraulichen Geburt“. Damit sollen die umstrittenen Babyklappen überflüssig gemacht werden.

Lebensrettende Hilfe: Etwa 100 Babyklappen gibt es derzeit in Deutschland. Bild: dapd
BERLIN epd | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will Babyklappen durch die Möglichkeit zur „vertraulichen Geburt“ überflüssig machen. Das geht aus einem überarbeiteten Eckpunktepapier des Familienministeriums hervor, das dem epd vorliegt. Die Daten der Mutter, die bei der Geburt ihre Identität nicht preisgeben will, sollen demnach künftig 16 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Danach kann das Kind seine Abstammung erfahren.
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Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sollen Frauen betreuen, die ihr Kind unter Wahrung der Vertraulichkeit gebären wollen. Die Beratung ist anonym. Eine dauerhafte Anonymität ist nach dem Eckpunktepapier allerdings nicht möglich. Der Staat habe das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu schützen und dürfe ihm die Daten der Mutter nicht übermäßig lange vorenthalten, heißt es.
Die Daten der Mutter sollen daher geprüft und in der Schwangerschaftsberatungsstelle aufbewahrt werden. Zum Ende des 16. Lebensjahres eines Kindes werden sie an die zuständige Adoptionsvermittlung gesendet und können vom Kind eingesehen werden.
So würden auch die Interessen der Mutter berücksichtigt: „Nach 16 Jahren ist davon auszugehen, dass sie ihre psychosoziale Konfliktlage bewältigt hat“, heißt es in dem Papier. Im Einzelfall kann eine Mutter auch nach 16 Jahren bei der Adoptionsvermittlung „geltend machen, dass ihre Belange das Auskunftsinteresse des Kindes überwiegen“.
In das Geburtsregister soll nach dem Eckpunktepapier das Pseudonym der Mutter aufgenommen werden. Vertrauliche Geburten werden künftig statistisch gesondert erfasst. Bis zum Abschluss eines Adoptionsverfahrens soll die Mutter die Möglichkeit haben, sich doch noch für ihr Kind zu entscheiden.
Die umstrittenen Babyklappen werden nicht ausdrücklich verboten. Schröder will die bestehenden Babyklappen weiterhin dulden, wenn auch nur vorläufig. Dafür müssen Mindestanforderungen erfüllt werden: So müssen Betreiber unter anderem zusichern, in Babyklappen abgelegte Kinder spätestens nach einem Tag den Behörden zu melden und dem Jugendamt zu übergeben.
Anderenfalls sollten die Länder „konsequent einschreiten“. Die vertraulichen Geburten sollen zeitgleich evaluiert werden, so dass später auch über eine Beendigung oder Legalisierung der Babyklappen entschieden werden kann.
Nach derzeitigem Rechtsstand sind anonyme Geburten illegal, eine Reihe von Kliniken ermöglicht sie jedoch in Notfällen, um die Gesundheit von Mutter und Kind nicht zu gefährden. Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zufolge sind sie derzeit in rund 130 Kliniken möglich.
Seit 1999 seien fast 1.000 Kinder in die rund 100 Babyklappen abgelegt oder in Kliniken anonym geboren worden, hieß es. Die meisten von ihnen wurden in Adoptivfamilien vermittelt. Die Studie machte vor einigen Monaten Schlagzeilen, weil bei rund einem Fünftel der anonym geborenen oder in Babyklappen gelegten Kindern der anschließende Verbleib ungeklärt ist.
Die Babyklappen sind seit längerem in rechtlicher und ethischer Hinsicht umstritten. Der Deutsche Ethikrat hatte 2009 mehrheitlich empfohlen, die Angebote zur anonymen Kindsabgabe zu schließen. Viele Babyklappen werden von kirchlichen Einrichtungen getragen.
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