Viele Bundesländer wollen Flüchtlingen weiterhin den Speiseplan vorschreiben. Statt Geld geben sie Sachleistungen aus. Das könnte bald durch eine EU-Richtlinie untersagt werden.von Christian Jakob

Warten ist eine der Haupttätigkeiten von Asylsuchenden. Bild: ap
Die bisherige deutliche Lücke zu Hartz IV ist nicht das einzige Problem für Asylsuchende. Ihre reduzierten Bezüge sollen auch als sogenannte Sachleistungen ausgegeben werden – abgepackte Essenspakete oder Lebensmittelgutscheine, einlösbar nur in bestimmten Vertragssupermärkten.
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Den Gesetzentwurf eingebracht hatte 1992, kurz nach dem Pogrom von Lichtenhagen, die Union: „Der wirtschaftliche Anreiz, nach Deutschland zu kommen, muss gemindert werden“, sagte der kurz darauf wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-CSU-Generalsekretär Bernd Protzner damals im Bundestag. Von den Sachleistungen erhoffte sich seine Fraktion eine „Eindämmung des ungebremsten Einwandererzustroms“.
Die Gebietskörperschaften, die die schikanöse Regelung umsetzen sollten, waren nicht angetan. Über „Mehrarbeit und Mehrkosten“ schimpfte damals Siegfried Gärtner, Sozialdezernent des Deutschen Landkreistages. Eines der ersten Länder, die sich deshalb gegen die Sachleistungsausgabe entschieden, war Hamburg. „Die Organisation von Gutscheinen und Warenpaketen ist mit großem Verwaltungsaufwand verbunden“, sagt Oliver Kleßmann, Sprecher der Sozialbehörde Hamburg.
Berlin, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zogen mit den Bargeldzahlungen nach, ebenso wie die größten Teile von Schleswig-Holstein, NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen.
Niedersachsen und Teile Thüringens und Brandenburg hingegen geben – neben dem vorgeschriebenen monatlichen Taschengeld von 40,90 Euro – bis heute Lebensmittelgutscheine an Asylsuchende aus. In Hennigsdorf bei Berlin etwa verteilt alle zwei Wochen ein Mitarbeiter des Sozialamts im Asylbewerberheim ein Heft mit Gutscheinen im Wert von rund 95 Euro. Diese müssen innerhalb einer Frist in bestimmten Geschäften eingelöst werden. Alkohol oder Zigaretten gibt es nicht, Wechselgeld wird maximal in Höhe von zehn Prozent des Nennwerts herausgegeben. Viele der Asylbewerber leiden besonders darunter, dadurch keine Importlebensmittel aus ihrer Heimat einkaufen zu können.
Fertig abgepacktes Essen gibt es in Bayern, dem Saarland und nach Angaben von Pro Asyl im größten Teil Baden-Württembergs. Vor allem in Bayern gibt es immer wieder heftige Proteste gegen die Lebensmittelpakete. Im fränkischen Aub etwa sind die Heimbewohner – wie in vier weiteren bayrischen Heimen – derzeit im Hungerstreik. Unter anderem fordern sie, ihr Essen selbst kaufen zu dürfen. „Man behandelt uns wie kleine Kinder“, sagt der Iraner Ashkan Khorasani. „Es ist ein Grundrecht, selbst zu entscheiden, was man essen will. Stattdessen kriegen wir jahrelang immer das Gleiche vorgesetzt.“ Er sei noch nie in einem deutschen Supermarkt gewesen.
Das saarländische Innenministerium erklärte gegenüber der taz, auch nach dem Karlsruher Urteil an der Essenspaketausgabe festzuhalten, ebenso Bayern. Das sei gesetzlich so vorgesehen und nun richterlich bestätigt, sagte Maximilian Griebl, Sprecher des bayrischen Sozialministeriums. Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney forderte den Bund auf, „das anachronistische Sachleistungsprinzip abzuschaffen und durch Geldleistungen zu ersetzen“.
Möglicherweise erledigt sich das Thema bald: Auf EU-Ebene wird über die Neufassung der Richtlinie zu „Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern“ diskutiert. Diese könnte künftig den „Zugang von Asylbewerbern zu Sozialhilfe und Arbeitsmarkt“ vorsehen. Dann wäre das Sachleistungsprinzip vom Tisch.
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