Nach Christchurch-Attentat: Verbreiter von Video muss in Haft

Der Attentäter hatte in Neuseeland seine brutale Tat live im Internet gestreamt. Ein Mann hatte dies weiterverbreitet – auf besonders perfide Weise.

Demonstranten halten auf einer Friedenskundgebung für die Christchurch- Opfer Schilder mit Aufschriften wie «Wir lassen uns nicht spalten», «Wir zeigen Mitgefühl» und «Rassismus ist keine Meinung».

Solidaritätsdemonstration nach dem Christchurch-Anschlag in Hamburg Foto: dpa

CHRISTCHURCH dpa | Wegen Verbreitung eines Terrorvideos ist ein mutmaßlicher Rechtsextremist in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen wirbt, hatte das Video des Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März in Christchurch an Bekannte weitergeleitet.

Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die Haftstrafe gegen den 44-Jährigen.

Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein Facebook-Konto live im Internet übertragen worden. Der Geschäftsmann aus Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter.

Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem „Totenzähler“ zu versehen – einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin wurde er festgenommen.

Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur Last. Bei einer Verurteilung erwartet den Australier lebenslange Haft. Der Prozess soll im Mai 2020 beginnen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.